• Sich selbst und Mitarbeiter gesund führen

    Gesundes TeamBetriebliches Gesundheitsmanagement ist zurzeit ein Topthema in Unternehmen. Kein Wunder, denn psychische, meist mit Stress in Verbindung gebrachte Krankheiten sind inzwischen so häufig, wie noch nie und führen vermehrt zu Arbeitsausfällen und Demotivation – der Lösungsdruck ist hoch.

     Im Rahmen von betrieblichem Gesundheitsmanagement werden daher immer differenzierte Maßnahmen in Unternehmen ergriffen. Das Angebot des Unternehmens muss allerdings von den Führungskräften und Mitarbeitern auch wahrgenommen und in den Alltag integriert werden, sonst entfalten sich keine positiven Wirkungen. Dies klingt einfach, ist aber mit der Arbeitssituation nicht immer in Einklang zu bringen. Eine neue Haltung muss entwickelt werden,  emotionale und körperliche Bedürfnisse sind ernst zu nehmen und Kompetenzen des Selbstmanagements sind einzuüben und zu praktizieren. Das Unternehmen trägt durch eine förderliche Unternehmenskultur für die Umsetzung des Gesundheitsmanagements eine wesentliche Verantwortung.

    Was kann nun die betroffene einzelne Führungskraft für sich und ihre Mitarbeiter konkret tun:

    Als Führungskraft Vorbild sein und sich selbst gesund führen. Dazu gehört ein radikales Überdenken des eigenen Arbeitsstils und gezielte, evt. Extern unterstützte Entwicklung von neuen Strategien, Haltungen und Verhaltensweisen. Hilfreich ist in einem ersten Schritt sich Fragen zu stellen: Was treibt mich an (Perfektion, Geschwindigkeit, Anerkennung, Konkurrenz, Durchhalten…)? Wie gut kann ich abgeben, um Hilfe bitten? Wie gut kann ich „Nein-sagen“, Grenzen aufzeigen? Womit verbringe ich gerne Zeit und ist dies effektiv? Wie möchte ich idealerweise arbeiten? Wer möchte ich sein?

     Als Vorbild gibt die Führungskraft ihren Mitarbeitern Orientierung und damit Sicherheit, eigene Wege zu entwickeln. Wie können Sie Ihre Mitarbeiter konkret unterstützen?

     Gehen Sie vor allem in die Coach Rolle. Führen Sie häufiger „kleine“ Mitarbeitergespräche, mit dem Ziel gesundheitsschädliches Verhalten zu erkennen und ein passendes Vorgehen gemeinsam zu entwickeln. Bleiben Sie dran, fragen Sie nach, beobachten Sie die Entwicklung. Machen Sie das Thema „Gesundheit“ zu einem regelmäßigen Thema in Ihren Teammeetings. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern ein Verständnis zu dem Thema und definieren Sie eine Strategie „Was wollen wir uns für diese Jahr vornehmen?“ Dies können Methoden der wertschätzenden Kommunikation, Bearbeitung von Konflikten, der gemeinsame Spaziergang mit einem Kollegen nach dem Mittagessen etc. sein. Sie glauben nicht, wie kreativ ein Team werden kann, wenn Sie die Leitfragen stellen: „Was können wir tun, damit es uns hier gut geht?“ Beobachten Sie die Wirkungen und reflektieren Sie diese mit Ihren Mitarbeitern. Gesundheitsmanagement ist letztendlich Lebensmanagement!

    Von: Michael Fischer und Viva Fialka, Managementtrainer und Berater

  • Nur kurz eingenickt – Power Nap am Arbeitsplatz

    Fotolia_51489307_XS_InternetDer Begriff Power Nap klingt nicht nur modern, sondern hat sich auch im deutschen Sprachgebrauch etabliert. Vermutlich jeder weiß, was damit gemeint ist. Diverse Studien belegen zudem die Effektivität des Power Naps und die positiven Auswirkungen auf Gesundheit und Arbeitsleistung. So sollen 15 Minuten Mittagsschlaf ausreichen, um die Leistungsfähigkeit um 35 % zu steigern und langfristig das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen (bei regelmäßigem „Power Napping“) um 30 % zu senken. Also worauf warten Sie noch? Probieren Sie es doch einfach mal aus, und machen für 15 Minuten an Ihrem Arbeitsplatz die Augen zu! Die Reaktionen von Kollegen und Vorgesetzten sind sicherlich filmreif…Oder wie würden sie gucken, wenn Sie Ihren Kollegen am Schreibtisch gegenüber plötzlich schnarchen hören?!? Tja, soviel also zum Power-Nap. Leider ist er tatsächlich noch längst nicht angekommen, in unserer Arbeitswelt. In Japan beispielsweise sieht das anders aus. Dort zeigt ein kurzes Nickerchen (allerdings im Sitzen), dass man sehr hart gearbeitet hat und davon völlig erschöpft ist. Was bei uns also der volle Schreibtisch und die gestresste Haltung ist, ist in Japan das Nickerchen. Wenige deutsche Unternehmen haben sich die Studien zum Mittagsschlaf tatsächlich auch bereits zu Herzen genommen. Der stets innovative Konzern Google zum Beispiel. Dort stehen für den Mittagsschlaf gemütliche Hängesessel, Farbtherapiekabinen und ein abgedunkelter Ruhesaal mit Aquarien bereit. Ein einfach, aber gemütlich eingerichteter Ruheraum würde es vermutlich auch tun. Nur was nutzt dieser, wenn die Unternehmenskultur nicht passt…

  • E-learning-Reihe: Menschen mit Suchtproblemen…

    Fotolia_57139989_XS_websind überall in der Arbeitswelt und auf allen Hierarchieebenen zu finden. Bei den Suchtproblemen bzw. den sogenannten stoffgebundenen Süchten steht der Alkohol seit den Anfängen der betrieblichen Suchtarbeit – ja seit Bestehen der Menschheit unangefochten an der Spitze. Mittlerweile schätzt man den Anteil der von Alkohol gefährdeten oder alkoholabhängigen Werktätigen auf 10%. Und ein Alkoholabhängiger bleibt 16-mal häufiger vom Arbeitsplatz fern als sein gesunder Kollege. Unternehmen wissen also, dass es sehr kostspielig werden kann, wenn man das Thema „Sucht“ im Betrieb nicht zum Thema macht und auch keine Konzepte und Handlungsleitfäden zur Verfügung hat. Wenn jedoch Führungskräfte frühzeitig intervenieren und professionelle Hilfe angeboten wird, gibt man Betroffenen eine realistische Chance für den Verbleib bzw. den Wiedereinstieg in ihre berufliche und soziale Umwelt – und damit die Chance für ein zufriedenes erfülltes Leben. Nur – wie handelt man professionell und wann finden Führungskräfte die Zeit, sich zu dieser Problematik angemessener schulen zu lassen? Jetzt gibt es ein E-learning-Angebot, das ein Lernen in Etappen – oder mit speziellen Fragestellungen ermöglicht.

    Zwei Experten haben eine E-learning-Reihe mit 18 Lektionen für Führungskräfte realisiert, damit sich Teilnehmer durch die einzelnen Lektionen vertieft mit der Alkohol- und Suchtproblematik auseinandersetzen können. B.M. Samberger (Systemischer Berater und Therapeut) und B. Schuster (Suchtexpertin und Coach) arbeiten seit vielen Jahren als Referenten und führen offenen und firmeninterne Seminare für Führungskräfte und Betriebsräte zu den Schwerpunkten Sucht, Mobbing und Gesundheitsmanagement durch.

    Ziel dieser Reihe ist es, dass Symptome der Abhängigkeit schneller erkannt werden und die Fähigkeit entwickelt wird, auf die Betroffenen zuzugehen und sie auf ihr Problem anzusprechen. Wesentliche Stationen in der Suchtbehandlungskette und zuständige suchtrelevante Einrichtungen werden vorgestellt. Es gibt zudem Informationen, um in geeigneter Form Schulungen für Mitarbeiter zu initiieren bzw. durchzuführen und Hinweise für die Erarbeitung betrieblicher Gesundheitsprogramme. Die eigene Rolle als Führungskraft innerhalb eines betrieblichen Suchtpräventions- und -interventionsprogramms wird thematisiert.

    Mehr Informationen, wie die Lektionen zum Thema „Suchtmittelmissbrauch im Betrieb“ aufgebaut sind  und die Lektion 6 finden Sie unter:

    www.elearning-sucht.de

  • Lang genug?

    Das Sub? Oder wie lang ist ein Fuß?

    Die Legal Tribune Online berichtet, dass die Fastfoodkette Subway Ärger bekommt, weil ihre Subs „footlong“ eben nicht einen Fuß lang sind, sondern nur rund 11 Inches. Ein Fuß entspricht aber 12 Inches, also 30,48 cm.

    Subway entgegnet dem natürlich und behauptet, dass „footlong“ nur als Name zu verstehen sei. Die Länge könne im Übrigen bei der Zubereitung vor Ort leicht variieren. Ob die von drei Männern aus New Jersey eingereichte Klage erfolgreich ist, wird sich zeigen.

    Und was lernen wir daraus? Wenn es um die Länge geht, sollte man bei der Wahrheit bleiben. 🙂

     

  • Spiel und schwing das Bein… lass die Arbeit Arbeit sein…

    Das dachte sich wohl auch ein Beamter, seines Zeichens Regierungsobersekretär, der regelmäßig während seiner Krankschreibung mit seiner Tanz- und Showband auftrat und die Weisung seines Dienstherrn, diese Tätigkeit einzustellen, völlig unbeachtet ließ, leider rechnete er wohl nicht damit, dass dies zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führen könnte. Er hatte zwar eine Nebentätigkeitsgenehmigung, diese widerrief der Dienstherrn jedoch schlussendlich, wobei sie von Anfang an ein Verbot für den Fall einer Krankschreibung enthielt. Der Regierungsobersekretär hielt sich aber weder an dieses Verbot, noch interessierte ihn der Widerruf der Genehmigung. Im Gegenteil: Er fühlte sich „gemobbt“ und „im Recht“. Auch den genehmigten Umfang der Nebentätigkeit von wöchentlich 8,2 Stunden überschritt er in 24 Fällen.  Gegen das Verbot der Nebentätigkeit verstieß er in 20 Fällen. Daraufhin wurde der Beamte schließlich aus dem Dienstverhältnis entfernt. Sowohl das VG Göttingen, als auch das OVG Lüneburg stellten klar: „Angesichts dieser beharrlichen Weigerung des Beklagten, seinen Dienstpflichten nachzukommen, müsse das Dienstvergehen als besonders gravierend bewertet werden. In Anbetracht der einschlägigen Vorbelastung des Beklagten sei er aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.“ Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in seinem Beschluss vom 31.01.2014 diese Entscheidungen (BVerwG 2 B 88.13). Beamte sind eben doch nicht immer „unkündbar“, nun kann sich der ehemalige Regierungsobersekretär seiner Leidenschaft nicht nur mittels einer Nebentätigkeit, sondern ganz widmen.

  • Moderne Teamentwicklung

    Fotolia_60839636_XS_InternetSperren Sie Ihre Mitarbeiter doch einfach mal ein! Nein, nicht weil Sie endlich mal Ruhe vor ihnen haben möchten und ja, sie werden auch wieder freigelassen…“Life-Exit-Spiele“ nennt sich diese Art der modernen Teamentwicklung, die von den Brüdern Abel und Laszlo Roszasunter dem Namen HintQuest nach Deutschland gebracht wurde. Dabei werden Gruppen von 2-6 Personen gemeinsam in einen Wohnzimmer-ähnlichen Raum gesperrt. Sie haben eine Stunde Zeit, um gemeinsam den Schlüssel zu finden, der sie wieder in die Freiheit entlässt. Dazu müssen sie Rätsel lösen, Codes und Schlösser knacken. Details werden selbstverständlich vorab nicht verraten. Das Konzept mag den einen oder anderen vielleicht an die „Saw“-Filme erinnern, aber keine Angst, hier geht es völlig friedlich und verletzungsfrei zu. Falls die Teams sich auf der völlig falschen Fährte befinden, erhalten sie während des Spiels Hinweise, sodass sie definitv nicht ungewollt in dem Raum übernachten müssen.

    Über einen Monitor im Empfangsraum verfolgt einer der Brüder stets das Geschehen. Dabei beobachten sie das, was Studien schon lange für die Arbeitswelt belegen: Geschlechtergemischte Teams haben größere Chancen, die Aufgaben zu lösen. Während Männer den Beobachtungen der Brüder zufolge eher kombinierend und denkend auf dem Sofa sitzen, suchen Frauen schneller und besser das Zimmer auf Hinweise ab. Die Kombination aus beiden Verhaltensweisen führt am schnellsten zum Erfolg. Natürlich bringen aber auch geschlechterunabhängig alle einzelnen Personen ihre individuellen und manchmal von den Kollegen ungeahnten Fähigkeiten in das Spiel ein. Und ohne konstruktive Zusammenarbeit kommt keiner ans Ziel.

    Wirtschafts- und Organisationspsychologen sagen, dass Kollegen, die gemeinsam etwas erlebt und geschafft haben, sich mehr zutrauen, was wiederum die Attraktivität der Gruppe steigere. Entsprechend beliebt sind ja auch bereits diverse Teamentwicklungsmaßnahmen wie zum Beispiel klettern im Hochseilgarten, Floßbau oder ähnliches. Eine innovative Alternative bietet nun HintQuest, bisher allerdings nur in München ansässig. Eine Expansion ist jedoch in Planung.

    http://www.zeit.de/2014/07/live-exit-spiel-gruender-teamentwicklung

  • Lieber Golfspielen…

    …als Skifahren. Besser: Lieber auf den Golfplatz, als auf die Skipiste. Warum und wofür werden sie sich jetzt fragen. Nun, beides sind Orte, an denen man Geschäftskontakte pflegen und knüpfen kann. Der Unterschied besteht im Wesentlichen aber darin, dass der eine Ort gefährlich ist (Skipiste), der andere (Golfplatz) eher weniger. Wobei natürlich auch von tieffliegenden Golfbällen eine latente Gefahr ausgehen kann. Aber das Risiko ist kalkulierbar. Skipisten dagegen können tückisch sein. Diese Erfahrung musste auch ein Teilnehmer eines Ski-Events machen. Die Verantwortlichen einer Geschäftsbank luden ausgewählte Kunden zu einem mehrtätigen Ski-Event ein. Die Teilnehmer sollten mit aktuellen Finanzthemen versorgt werden.
    Es kam, was kommen musste. Einer der Teilnehmer stürzte bei einer Ski-Abfahrt und zog sich einen Kreuzbandriss zu. Aus war es mit dem Event. Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Skiunfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Mit Urteil vom 31.10.2014 Az. L 17 U 484/10 bestätigte das Bayerische Landessozialgericht  diese Entscheidung. Zur Begründung führte es aus, dass man während man eine Skipiste herunterfährt, keine geschäftlichen Kontakte knüpfen kann. Nachvollziehbar. Und, sehen sie, das ist der Unterschied zum Golfspielen. Während sie geschmeidig über den Golfplatz laufen, können sie jederzeit geschäftliche Besprechungen führen.

  • Warum ist Familienfreundlichkeit für die Wirtschaft so wichtig?

    Vereinbarkeit-Familie-und-Beruf Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hängt entscheiden von gut ausgebildeten Arbeitnehmern ab. Vor allem im Bereich der Hochqualifizierten sind Fachkräfteengpässe bereits heute deutlich spürbar. Umso mehr gilt es zu vermeiden, dass Fachkräfte wegen fehlender Vereinbarkeit von Beruf und Familie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen!

    Deutschland kann es sich insbesondere nicht mehr leisten, auf die Arbeitskraft sehr gut ausgebildeter Frauen zu verzichten. Die BDA-Broschüre zur „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ hebt die Bedeutung des Handlungsbereichs für Unternehmen wie Gesellschaft hervor und befasst sich aus betriebspraktischer Sicht mit den Maßnahmen Familienbewusste Arbeitszeiten – mehr Flexibilität und Motivation, Elternförderung, Kinder- und Angehörigenbetreuung sowie Familienservice und Beratung. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird aufgezeigt, wie durch betriebliche Maßnahmen die Situation von Beschäftigten mit Familienverantwortung verbessert werden kann.

    Zudem gibt es Hinweise auf wichtige Netzwerke, Portale und weiterführende Informationen. Auch Arbeitgeberverbände sind bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aktiv. Als Träger oder Kooperationspartner leiten und koordinieren sie Projekte, die Unternehmen darin unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern

    Die Broschüre kann heruntergeladen werden unter www.bda-online.de

  • Weiterbildung im Betrieb

    Die berufliche WTitelblatt_berufl_Weiterb_300pxeiterbildung von Mitarbeitern ist aus vielen Gründen wichtig: Arbeit kann effizienter erledigt werden, Unternehmen steigern ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit, Mitarbeiter sind zufriedener und die Attraktivität des Unternehmens für (potenzielle) Mitarbeiter steigt… Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Info- und Toolbox für Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte veröffentlicht, in welcher Hintergrundinformationen, praxisnahe Methoden, Modelle und Instrumente sowie eine Auswahl an Best-Practice-Beispielen betrieblicher Weiterbildung vorgestellt werden. Eine hilfreiche Zusammenstellung mit weiterführenden links und Quellenhinweisen, die insbesondere für Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte in kleinen und mittleren Unternehmen Anregungen gibt und über die unterschiedlichen Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung im Betrieb informiert.

  • Personalakte – der Mitarbeiter in Kurzform

    PersonalakteViele Mitarbeiter fragen sich, was denn wohl so in ihrer Personalakte steht… und auch Personaler fragen sich manchmal: gehört DAS in die Personalakte? Warum herrscht darüber eigentlich so viel Unsicherheit? Ganz einfach: weil es nirgends so richtig geregelt ist. Ein kleiner Überblick wie die Rechtsprechung das so sieht, kann da hilfreich sein.

    Der Inhalt der Personalakte muss das Arbeitsverhältnis betreffen und die Personalakte soll im bestmöglichen Fall dünn bleiben und nicht zum Poesiealbum mutieren oder gar Daten aus dem Privatleben des Arbeitnehmers enthalten. Generell gehören natürlich Arbeitsvertrag, Lebenslauf, Zeugnisse, Weiterbildungen oder auch Abmahnungen in die Personalakte. Der Arbeitnehmer kann gem. § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG jederzeit Einsicht in seine Personalakte nehmen, eines ganz konkreten Anlasses bedarf es nicht. Sollte es sich um eine elektronisch geführte Personalakte handeln, ergibt sich das Einsichtsrecht zusätzlich aus § 34 Bundesdatenschutzgesetz und darf sich natürlich auch Kopien vom Inhalt der Akte machen. Der Arbeitgeber kann aber veranlassen, dass eine berechtigte Person, z.B. jemand aus der Personalabteilung, bei der Einsicht zugegen ist. Der Arbeitnehmer kann  gem. § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ein Betriebsratsmitglied hinzuziehen. Das Betriebsratsmitglied trifft natürlich eine besondere Schweigepflicht über den Inhalt der Personalakte § 83 Abs. 1 Satz 3 BetrVG.

    Gem. Abs. 2 kann der Arbeitnehmer sogar verlangen, dass Erklärungen seinerseits zur Personalakte hinzugefügt werden.

    Der Arbeitnehmer hat auch ein Schutzrecht vor der Einsicht seiner Personalakte durch unbefugte Dritte. Diese dürfen grundsätzlich nicht in die Personalakte des Arbeitnehmers schauen. Die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besagt sogar, dass besonders sensible Daten, wie z.B. Fakten, die zu den Gesundheitsdaten gehören, besonders geschützt (etwa in einem geschlossenen Umschlag) werden müssen.

    Der Arbeitnehmer hat auch das Recht, dort unberechtigt abgelegte Dinge entfernen zu lassen. Es gibt aber auch Dinge, die zwar in eine Akte gehören, die der Arbeitgeber aber dort nicht für immer und ewig belassen darf. So sind zum Beispiel Abmahnungen „geringerer Art“, wie z.B. eine Abmahnung wegen „zu spät Kommens“ oder „falsch Parkens auf dem Firmengelände“ in der Regel nach ungefähr zwei Jahren zu entfernen. Ein Korrekturrecht des Betroffenen ergibt sich u. A. auch aus § 35 BDSG.

    Wo die Akte „abgelegt“ wird, ist im Prinzip für den Inhalt und den Umgang mit der Personalakte egal. Sie kann ganz „altmodisch“ im Schrank hängen oder mittels eines elektronischen Systems geführt werden. Aber Achtung! Eine Besonderheit gibt es noch: Soll das Hängeregister durch ein elektronisches Personalsystem ersetzt werden, so ist zwar teilweise noch umstritten, ob die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten ist, aber die generelle Meinung sieht allein aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Mitbestimmungsrecht als gegeben! Da es sich hierbei um die „Einführung einer technischen Einrichtung“ handelt, hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Sollte bei Ihnen die Einführung eines solchen Systems anstehen, denken Sie an die rechtzeitige Unterrichtung des Betriebrats gem. § 80 Abs. 2 BetrVG, der Personalrat bestimmt gem. § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG mit.

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