Was macht Arbeitslosigkeit mit der Psyche?

13. Juni 2022 um 13:02 von Petra Wagner

Was macht Arbeitslosigkeit mit der Psyche?Die Kündigung zu erhalten, ist in der Regel eines der schlimmsten Dinge, die einem Beschäftigten widerfahren kann. Damit klar zu kommen, ist für die meisten sehr schwer. Nicht nur die Existenz ist bedroht, sondern auch das Selbstwertgefühl extrem geschwächt.

Eine Forschungsarbeit zweier Wissenschaftlerinnen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat sich mit genau diesem Thema auseinandergesetzt. Sie haben untersucht, was mit Arbeitnehmenden passiert, die die Kündigung erhalten haben bzw. von einer möglichen Kündigung bedroht sind. Sie stützen sich auf Personendaten der Zeitspanne von 2007 bis 2018. Dabei wurde die Personengruppe gekündigter Beschäftigter mit einer Kontrollgruppe durchgängig beschäftigter Personen verglichen.

Mitarbeiterfluktuation – was tun?

7. Januar 2022 um 9:20 von Sabine Schultz

Mitarbeiterfluktuation - was tun?

Trotz Corona und der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Unternehmen steigt die Mitarbeiterfluktuation. 20 % der Arbeitgeber*innen erhalten derzeit mehr freiwillige Kündigungen als vor der Pandemie.

Für die Unternehmen geht das mit einigen Risiken einher. Die Kosten durch die Neubesetzung des Arbeitsplatzes steigen und mit jedem Mitarbeitenden, die/der das Unternehmen verlässt, gehen wertvolles Wissen und Kompetenz verloren. Auch auf die Unternehmenskultur wirkt sich eine hohe Fluktuation negativ aus.

Trennungsgespräche: So gehen Sie vor

22. März 2017 um 12:42 von Petra Wagner

Sie verschieben es von Tag zu Tag. Ihrem Mitarbeiter Paul W. muss aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden und Sie haben die unangenehme Aufgabe, es ihm mitzuteilen. Sie sind unsicher und wissen nicht, wie Sie dieses Gespräch am besten führen. Allemal wird es ein großer Schock für ihn sein, schließlich bedroht die Kündigung seine Existenz. Da Herr W. immer sehr zuverlässige Arbeit abgeliefert hat und sehr motiviert ist, fällt Ihnen das bevorstehende Gespräch emotional doppelt schwer.

Selbst routinierte Führungskräfte haben Bauchschmerzen, wenn es darum geht, Mitarbeitern zu kündigen. Letztlich muss man in dem Gespräch auf alles gefasst sein: in solchen Ausnahmesituationen sind die Reaktionen der Betroffenen unberechenbar. Betretenes Schweigen, Wutanfälle, Aggression, Weinen…alles ist möglich.

Innere Kündigung – nein danke!

27. Oktober 2016 um 9:16 von Sabine Schultz

innere-kuendigungWenn der Mitarbeiter nur noch Dienst nach Vorschrift macht, hat das nicht nur negative Konsequenzen für ihn persönlich, sondern wirkt sich  auch nachteilig für den Arbeitgeber aus. In zahlreichen Studien wird immer wieder über das Engagement deutscher Arbeitnehmer berichtet. Laut aktuellem Forschungsbericht der Initiative Gesundheit und Arbeit „Engagement erhalten, innere Kündigung vermeiden“, hat jeder fünfte Arbeitnehmer bereits innerlich gekündigt. D.h. sie machen nur noch Dienst nach Vorschrift, sind oft krank und das Arbeitsergebnis lässt zu wünschen übrig.

Verweigern ihre Mitarbeiter auch die Arbeit?

10. Februar 2014 um 12:37 von Ulrich Schulze

Nein! Gut, dann brauchen sie nicht weiterlesen. Wenn doch, dann sollten sie einmal schauen, warum. Ist der ein oder andere Mitarbeiter der Auffassung, dass er zu wenig Lohn bekommt, und verweigert er deshalb die Arbeit, hat er ein Problem. Und dieses Problem nennt sich Kündigung. Kündigungen sind nicht schön und häufig mit lästigen Rechtsstreitigkeiten verbunden. Das sollte man vermeiden.

Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 17.10.2013 Az.: 5 Sa 111/13 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der sich beharrlich weigert seine Arbeit auszuführen, eine fristlose Kündigung riskiert. Im entschiedenen Fall ging es um einen Fliesenleger, der der Auffassung war, dass ihm sein Arbeitgeber zu wenig Lohn zahle. Er verweigerte deshalb die Arbeit, auch in der irrigen Annahme, er hätte ein Zurückbehaltungsrecht, sei also nicht zur Arbeit verpflichtet. Diese Annahme erwies sich als Irrtum. Das LAG Schleswig-Holstein hob die arbeitnehmerfreundliche Entscheidung der ersten Instanz auf und hielt die fristlose Kündigung des Arbeitgebers für wirksam.
Sind Arbeitnehmer der Meinung, dass Sie zu wenig Lohn bekommen, müssen sie dies in einem eventuellen Vergütungsstreit klären. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Ein Irrtum hierüber geht zu Lasten des Arbeitnehmers.