Die „Bundesnotbremse“ ist ausgelaufen: Was ist erlaubt – was nicht?

5. Juli 2021 um 8:54 von Petra Wagner

Wegen der sinkenden Infektionszahlen und der steigenden Impfungen ist die Bundesnotbremse zum 30.06. ausgelaufen. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde mit der Infektionslage angepasstem Inhalt bis einschließlich 10.09.2021 verlängert. Was hat das für Auswirkungen im Betrieb? Welche Regeln gelten und wie können die Beschäftigten vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geschützt werden?

Demografische Entwicklung: Herausforderung für den Mittelstand

9. November 2020 um 14:13 von Sabine Schultz

Nicht erst seit Corona unterliegt die Arbeitswelt einem ständigen Wandel. Neue Technologien kommen zum Einsatz, veränderte Beschäftigungs- und Kooperationsformen bieten sowohl Chancen als auch Risiken und das Durchschnittsalter der Mitarbeiter steigt.

Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen tun sich mit alternsgerechter Arbeitsgestaltung häufig schwer. Hier ist der Arbeitsalltag oftmals durch persönliche Beziehungen geprägt: Kollegen helfen sich untereinander und der Fokus liegt auf dem Tagesgeschäft. Strategische Personalentwicklung kommt dabei manchmal zu kurz. Die Personalabteilungen arbeiten in diesen Betrieben häufig nur anlassbezogen und reaktiv.

Gefahr erkannt – Gefahr gebannt

27. Juni 2016 um 15:37 von Sabine Schultz

fensterputzerNicht immer ist das so einfach. Denn die Frage ist ja auch, wie man es denn besser macht, so dass auch wirklich nichts passieren kann. Insbesondere, wenn es um die Gestaltung der Arbeitsplätze geht.

Arbeitgeber haben Ihren Angestellten gegenüber eine Fürsorgepflicht und müssen die Arbeitsplätze so gestalten, dass Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährdet sind. Diverse Regelungen zum Arbeitsschutz sowie das BGB verpflichten sie dazu.

Im öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz ist neben den staatlichen Rechtssetzungen auch das System der gesetzlichen Unfallversicherung verankert. Die gesetzliche Unfallversicherung selbst ist maßgeblich an der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze beteiligt. Wenn am Arbeitsplatz z.B. arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Mängel auftreten, sind diese vom Arbeitgeber umgehend zu beseitigen und die Beschäftigten vor gesundheitlichen Schäden zu schützen. Wer als Chef also nicht Zeit und Geld vergeuden möchte, sollte sich auch besser daran halten. Denn ist das nicht der Fall, können die Mitarbeiter Schadensersatzansprüche geltend machen oder sich auf ihr Zurückbehaltungsrecht berufen. Neben dem Gesetzgeber hat in dem Fall auch der Betriebsrat bzw. die Berufsgenossenschaft die Befugnis einzugreifen.

Aber wie erkennt man als Arbeitgeber die Gefahrenquellen? Das Arbeitsschutzgesetz schreibt hierzu eine Gefährdungsbeurteilung vor. Und was versteht man darunter? Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Bestandsaufnahme und Bewertung relevanter Gefährdungen denen die Beschäftigten ausgesetzt sind. Auf ihrer Grundlage sollen alle erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit festgelegt, eingeleitet und regelmäßig überprüft werden.

Die Gefährdungsbeurteilung ist somit der Schlüssel für eine effektive gesundheitliche Prävention am Arbeitsplatz.

Wem die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen noch nicht weit genug gehen, hat die Möglichkeit, sie durch den individuellen Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zu erweitern bzw. konkretisieren.

In der „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ der Geschäftsstelle der nationalen Arbeitsschutzkonferenz erfahren Sie mehr.