Grenzen der freien Meinungsäußerung

21. Januar 2015 um 15:57

Meinungsfreiheit – SchmähungDas Recht auf Meinungsäußerung gehört zu den Grundrechten aller Staatsbürger. Jedoch gibt es Ausnahmen, wie beispielsweise Beleidigungen und üble Nachrede. Diese Grenzen gelten auch im Arbeitsleben, wo Diffamierungen Ihrer Kollegen, Ihrer Vorgesetzten oder des Unternehmens schnell zu Problemen führen können.
Konsequenzen von beleidigenden Äußerungen, aber auch von bewusst gestreuten, wahrheitswidrigen Behauptungen können zu einer verhaltensbedingen Kündigung und in besonders schweren Fällen sogar zu einer außergewöhnlichen Kündigung führen.
Geschehen die Äußerungen im kleinen Kreis der Familie oder im Kollegenkreis, so fallen die Urteile in der Regel zu Gunsten der Mitarbeiter aus. Es handelt sich aber um Einzelfall-Entscheidungen bei der auch die Vorgeschichte des Mitarbeiters sowie das Verhältnis zum Zuhörerkreis mitentscheidend ist.
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