Betriebe in Deutschland sind verpflichtet, einen Teil der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen, es besteht die sog. Inklusionspflicht. Diese ist abhängig von der Unternehmensgröße. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen 5% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen. Viele kaufen sich allerdings auch von ihrer Inklusionspflicht frei.
Das Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) und das Medizinprodukte-Unternehmen Coloplast haben 527 Führungskräften befragt, wie dies in ihren Betrieben gehandhabt wird. Die Ergebnisse liegen FAZ.NET vor.
Die Studie ergab, dass 80% der Unternehmen behinderte, chronisch kranke oder dauerhaft eingeschränkte Mitarbeiter beschäftigen – wobei der Anteil in Großunternehmen deutlich höher ist als in kleineren.
In Betrieben mit bis zu 100 Mitarbeitern liegt der Anteil von Mitarbeitern mit Einschränkungen bei nur 5,3%. Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern beschäftigen durchschnittlich mehr als 10% Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen. In Firmen mit 1.000 bis 5.000 Mitarbeitern geben sogar 89% der Befragten an, behinderte Mitarbeiter als Kollegen zu haben. Es gilt also die Faustregel, je größer das Unternehmen, desto besser die Chancen für behinderte Mitarbeiter.
Die Inklusionsquote scheint auch von der Branche abhängig zu sein. Mit 12,5% hat die Verwaltung die höchste Inklusionsquote. Danach folgt das Gesundheitswesen mit 11,4% sowie die Banken und Versicherungen mit 10,5%. Schlusslicht sind die Transport- und Logistikunternehmen, die lediglich einen Anteil von 5,8% behinderten Mitarbeitern beschäftigen.
Woran scheitert in vielen Unternehmen also die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben? Ist es die menschliche aber auch rechtliche Unsicherheit im Umgang? Oder die Sorge, die Arbeitsplätze seien nicht behindertengerecht? Sicherlich gibt es noch zahlreiche Barrieren, die zu überwinden sind – viele in unseren Köpfen.
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