Freikaufen statt behinderte Menschen beschäftigen?
Betriebe in Deutschland sind verpflichtet, einen Teil der Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen, es besteht die sog. Inklusionspflicht. Diese ist abhängig von der Unternehmensgröße. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen 5% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzen. Viele kaufen sich allerdings auch von ihrer Inklusionspflicht frei.
Das Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) und das Medizinprodukte-Unternehmen Coloplast haben 527 Führungskräften befragt, wie dies in ihren Betrieben gehandhabt wird. Die Ergebnisse liegen FAZ.NET vor.
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