Das Jahr 2022 ist wieder Wahljahr für die Betriebe, Behörden und kirchlichen Einrichtungen. Die regelmäßigen Wahlen zur örtlichen Schwerbehindertenvertretung (SBV) finden vom 1. Oktober bis 30. November 2022 statt. Die Gesamtschwerbehindertenvertretung und die Bezirksschwerbehindertenvertretung werden anschließend vom 1. Dezember 2022 bis 31. Januar 2023 gewählt. Zuletzt stehen die Wahlen zur Konzernschwerbehindertenvertretung und Hauptschwerbehindertenvertretung an und zwar vom 1. Februar bis 31. März 2023.
In der erweiterten Neuauflage des Handbuchs „Wahl der Schwerbehindertenvertretung“ gibt Professor Franz Josef Düwell Antworten auf alle Fragen zu den Wahlen der örtlichen und der überörtlichen Schwerbehindertenvertretungen und zeigt auf welche Rechte diese Interessenvertretungen haben. Unter Berücksichtigung der zahlreichen Gesetzesänderungen des SGB IX, erläutert Professor Franz Josef Düwell das komplizierte Regelwerk zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Anhand anschaulicher Fallbeispiele aus der Praxis wird verdeutlicht, welche typischen Fehler zur Anfechtung der Wahl führen können und wie sie zu vermeiden sind. Die angefügten Formulare sollen den Wahlvorständen und Wahlleitungen helfen die Wahlen rechtssicher zu machen und den Arbeitsaufwand zu vereinfachen.
Das neue Handbuch ist im Rieder-Verlag erschienen und kann hier bestellt werden.
Auch mit unserem Webinar: SBV-Wahlen 2022 bereiten wir Sie gezielt auf die Wahlen vor.
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