Viel Stress im Büro, Überforderung, Versagensängste, private Probleme: Wer kennt das nicht. Einige sehen jedoch keinen anderen Ausweg als Zuflucht in Drogen und oder anderen Suchtmitteln zu suchen – allen voran Alkohol oder Medikamente, um die gewünschte Leistung zu erbringen. Leider ist das kein Randproblem Einzelner mehr und häufig gibt es dazu eine tragische Vorgeschichte. Wie reagiert man also, wenn man feststellt, dass der Kollege ein Drogenproblem hat und möglicherweise deshalb nur eingeschränkt arbeitsfähig ist und starke Leistungsschwankungen aufweist? Und schlimmstenfalls auch noch Kollegen gefährdet. Führungskräften mit Personalverantwortung kommt in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe eine Schlüsselrolle zu.
Die Auseinandersetzung mit Suchtverhalten im Betrieb ist komplex, da das ganze Umfeld des Betroffenen, angefangen von Familie bis hin zu Freunden und Kollegen, gesehen werden muss. Werden Auffälligkeiten frühzeitig erkannt, gilt es ein offenes Klärungsgespräch mit dem Betroffenen zu suchen. Dort werden seine Probleme, mögliche Verhaltensänderungen und ggf. der Leistungsabfall angesprochen – ohne jedoch eine moralische Verurteilung vorzunehmen. Bieten Sie Ihre Hilfe bei der Suche von Suchtberatungsstellen und Fachkliniken an. Wichtig ist es zu betonen, dass der Hilfeaspekt zunächst im Vordergrund steht, das Verhalten des Betroffenen zukünftig aber geändert muss, um nicht nur sich selbst sondern auch dem Betrieb noch Schaden zu zufügen. Als letzte Konsequenz sollten Sie aber deutlich machen, dass ggf. auch arbeitsrechtliche Maßnahmen in Form einer Abmahnung bzw. Kündigung erfolgen können.
Professionelle Unterstützung bei Ihrer Vorgehensweise erhalten Sie in der mehrteiligen „Ausbildung zum betrieblichen Suchtansprechpartner“ des Poko-Instituts und der DGSM, Deutsche Gesellschaft für Sucht- und Mobbingprävention e.V.
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