Benachteiligt die DSGVO europäische Unternehmen?

Benachteiligt dei DSGVO europäische Unternehmen?Seit Mai 2018 muss jedes europäische Unternehmen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Für viele Betriebe ist dies mit großem Aufwand verbunden. Und hat zudem leider Auswirkungen auf deren Wettbewerbsfähigkeit.

Die Wettbewerbseffekte der DSGVO wurden in einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) untersucht. 862 Unternehmen wurden dazu befragt.

Ein Drittel der Unternehmen gaben darin an, Wettbewerbsnachteile durch die Europäische Datenschutz-Grundverordnung zu haben. Insbesondere im Vergleich zu internationalen Firmen außerhalb der EU. Industriedienstleister fühlen sich deutlich benachteiligter, hier sind es 37 %. Das Handwerk scheint weniger Wettbewerbsnachteile zu verspüren – 29 % berichten davon.

Vor allem der hohe Aufwand, der zu betreiben ist, um die Verordnung einzuhalten und umzusetzen, wird kritisiert. Die Verordnungen seien teilweise strenger als das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Beispielsweise im Marketing mache sich das bemerkbar. Für personalisierte Onlinewerbung sind Unternehmen i. d. R. verpflichtet, die Einwilligung der Kunden einzuholen. Die hohen Strafen, die bei Missachtung der DSGVO verhängt werden, seien ein weiterer Nachteil und führen bei vielen Unternehmen zu Rechtsunsicherheit.

Es gebe aber Unternehmen, die Vorteile in der DSGVO sehen, wenn auch nur 5 % der Befragten. Dies seien hauptsächlich digitalisierte, innovative Betriebe. Sie sehen darin die Chance auf mehr Gewinn, denn Kunden, die Wert auf Datenschutz legen, könnten sich nun eher für ein Unternehmen entscheiden, das sich an die DSGVO halten muss. Sie schätzen aber gleichzeitig den Aufwand der Umsetzung höher ein. Grundsätzlich seien sie dennoch davon überzeugt, dass die DSGVO positiv und ein hohes Datenschutzniveau richtig und wichtig seien.

Jetzt sei die Politik gefragt, die Europäische Datenschutz-Grundverordnung als internationalen Standard zu etablieren. Das würde Wettbewerbsnachteile verringern. Der US-Bundesstaat Kalifornien hat bereits reagiert. Er hat 2018 ein Gesetz beschlossen, das die DSGVO als Vorbild hatte. Bleibt zu hoffen, dass zahlreiche Länder nachziehen.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Für Führungskräfte und Mitarbeiter

» Inhouse-Seminare nach Maß
» Bundesweite Seminare gemeinsam mit Arbeitnehmervertretern


Neueste Beiträge


Neueste Kommentare


Arbeitsplatz Arbeitsumgebung Arbeitswelt Arbeitszeit Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebsklima Betriebsrat Burnout Chef COVID-19 digitaler Wandel Digitalisierung Diversity Diversität Fachkräftemangel Familienfreundlichkeit Führung Führungskraft Führungskräfte Gefährdungsbeurteilung Gender Pay Gap Gesundheit Homeoffice Karriere Kommunikation Kündigung künstliche Intelligenz Lohn Mitarbeiterbindung Mitarbeiterführung Mitarbeitermotivation Motivation Personalauswahl Personalentwicklung psychische Erkrankungen Recruiting Sabbatical Stress Team Teamentwicklung Unternehmenskultur Vorstellungsgespräch Weiterbildung Wertschätzung Work-Life-Balance