Achtung Personaler! Steuerliche Neuerungen für 2015
Personaler und Personaladministratoren aufgepasst! Für 2015 sind steuerliche Neuerungen angekündigt, die sich auch wesentlich auf die Arbeit von Personalreferenten und Personaladministratoren auswirken können. Das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sieht u.A. Änderungen im Bereich der Kinderbetreuung, Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers für Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf; neuer Paragraf 3 Nummer 34a Einkommensteuergesetz, Erstausbildung, Definition der Kriterien für eine Erstausbildung; Paragraf 9 Absatz 6 Einkommensteuergesetz, und der Altersversorgung, Beseitigung von Regelungsdefiziten im Zusammenhang mit der lohnsteuerlichen Behandlung von Finanzierungsleistungen zur Altersvorsorge von Arbeitnehmern (§ 19 EStG), vor. Des Weiteren wird die Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewährt (§ 19 EStG), geändert.
Die Änderungen, die zum 01.01.2015 in Kraft treten sollen, finden Sie hier.
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