Der Umgang mit Kritik

29. Juli 2019 um 13:41 von Petra Wagner

Der Umgang mit KritikAlle haben es bereits erlebt: Der Umgang mit Kritik ist nicht immer einfach. Wird sie sehr emotional geäußert, kann sie u. U. verletzend sein und bewirkt in dem Moment häufig das Gegenteil des Gewünschten. Der Kritisierte reagiert mit Ablehnung und hat das Gefühl, sich verteidigen zu müssen. Damit Kritik durchdringt und eine gewünschte Verhaltensänderung bewirkt, muss sie vom Empfänger als angenehm empfunden werden.

Und das will gelernt sein. Grundsätzlich muss Kritik nicht nur negativ sein, sie kann auch positiv gemeint sein und in Form von Lob oder Wertschätzung geäußert werden.

Die junge Generation blickt pessimistisch in die Zukunft

19. Juli 2019 um 13:48 von Sabine Schultz

Die junge Generation blickt pessimistisch in die ZukunftDass die Generationen Y (Jahrgänge 1983-1994, auch Millennials genannt) und Z (Jahrgänge 1995-2002) anders ticken, als z. B. die Arbeitnehmer 40+, kann man immer wieder lesen. Auch am Arbeitsplatz setzen sie andere Prioritäten.

Die Studie „Millennial Surveys“ von Deloitte hat untersucht, wie sie in die Zukunft blicken. Dazu wurden weltweit 16.400 junge Menschen der Jahrgänge von 1983 bis 2002 befragt, 800 davon in Deutschland. Die jungen Deutschen schauen wesentlich skeptischer in die Zukunft, als noch im letzten Jahr. Im internationalen Vergleich scheinen sie besorgter zu sein, als andere Gleichaltrige.

Vierbeiner am Arbeitsplatz

19. Juli 2019 um 10:37 von Sabine Schultz

Vierbeiner am ArbeitsplatzIhr Unternehmen tut sich auch schwer, qualifizierte Fachkräfte zu finden? Sind denn in Ihrem Unternehmen Hunde am Arbeitsplatz erlaubt? Nein? Dann ist das möglicherweise der Grund dafür, dass Sie für einige Bewerber nicht die erste Wahl sind. Denn bei der Jobwahl scheint es mittlerweile ein sehr wichtiges Kriterium zu sein, wenn Hunde mit in die Firma genommen werden können.

Aus einer aktuellen Studie, unterstützt vom Heimtiernahrungshersteller Purina, geht hervor, dass Hunde für eine entspannte Atmosphäre und mehr Zufriedenheit am Arbeitsplatz sorgen.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

12. Juli 2019 um 14:22 von Paula Schneider

Die Fürsorgepflicht des ArbeitgebersJeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Bei der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers handelt es sich um eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die sich zunächst aus den Paragraphen 617 bis 619 des BGB ergibt. Sie ist also nicht als vertragliche Hauptpflicht (Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer, Pflicht zur Zahlung von Lohn durch den Arbeitgeber) im Arbeitsvertrag festgeschrieben, sondern ergibt sich aus rechtlichen Normen, die generell jedes Arbeitsverhältnis betreffen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert sich darüber hinaus in unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen, die zwingend beachtet werden müssen und die sich vertraglich nicht ausschließen lassen.

Ich bin dann mal weg – Sabbaticals als wohlverdiente Auszeit?

10. Juli 2019 um 12:00 von Petra Wagner

Ich bin dann mal weg - Sabbaticals als wohlverdiente Auszeit?Extrem stressige Phasen am Arbeitsplatz, endlich mal die lang erträumte Weltreise machen, eine Weiterbildung über einen längeren Zeitraum: Viele Arbeitnehmer wünschen sich eine Auszeit vom Job, ein Sabbatical. Während die Nachfrage seitens der Beschäftigten steigt, stehen zahlreiche Arbeitgeber dem kritisch gegenüber.

Zu Recht oder können nicht auch Unternehmen davon profitieren?

Compliance-Bewusstsein vs. „Ibiza-Affäre“

10. Juli 2019 um 7:56 von Petra Wagner

"Ibiza-Affäre" vs. Compliance-BewusstseinÜber die Wichtigkeit von Regeltreue in Politik und Wirtschaft und die Vorbildfunktion von Führungskräften

Erst kürzlich konnte beobachtet werden, welche schwerwiegenden Auswirkungen mangelnde Sensibilität für Compliance sowie für Ethik und Moral in der Politik haben kann. Das Ibiza-Video, in dem der mittlerweile ehemalige österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache unter anderem brisante Aussagen zu illegaler Parteifinanzierung in Millionenhöhe trifft und der vermeintlichen Nichte eines russischen Oligarchen staatliche Aufträge im Tausch gegen Hilfe zum Wahlsieg verspricht, sorgte für Aufruhr und löste eine Kettenreaktion in der österreichischen Politik aus. Erst trat Strache als Vizekanzler zurück, während sein Parteifreund und Fraktionschef der FPÖ, Johann Gudenus, der ebenfalls im Video zu sehen war, die Partei verließ. Kurz darauf musste sich Bundeskanzler Kurz der Vertrauensfrage stellen, woraufhin ein erfolgreiches Misstrauensvotum ihn und seine Regierung stürzte.