Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

12. Juli 2019 um 14:22 von Paula Schneider

Die Fürsorgepflicht des ArbeitgebersJeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Bei der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers handelt es sich um eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die sich zunächst aus den Paragraphen 617 bis 619 des BGB ergibt. Sie ist also nicht als vertragliche Hauptpflicht (Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer, Pflicht zur Zahlung von Lohn durch den Arbeitgeber) im Arbeitsvertrag festgeschrieben, sondern ergibt sich aus rechtlichen Normen, die generell jedes Arbeitsverhältnis betreffen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert sich darüber hinaus in unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen, die zwingend beachtet werden müssen und die sich vertraglich nicht ausschließen lassen.

Welche Gesetze sind im Betrieb aushangpflichtig?

23. Mai 2019 um 11:56 von Petra Wagner

Welche Gesetze sind im Betrieb aushangpflichtig?Als Arbeitgeber haben Sie eine Fürsorgepflicht für die Arbeitnehmer. Sie müssen daher bestimmte Gesetze für alle zugänglich machen. Damit sich jeder Mitarbeiter schnell und unkompliziert über die Gesetze informieren kann, müssen diese im Betrieb entweder in jeder Etage ausgehängt oder online über das Intranet veröffentlicht werden. Wichtig ist, dass die Mitarbeiter die Gesetze ohne die Hilfe Dritter während ihrer Zeit im Betrieb einsehen können.

Die Betriebsgröße ist dabei völlig unerheblich, sobald Sie den ersten Mitarbeiter beschäftigen, gilt die Pflicht.