Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

12. Juli 2019 um 14:22 von Paula Schneider

Die Fürsorgepflicht des ArbeitgebersJeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Bei der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers handelt es sich um eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die sich zunächst aus den Paragraphen 617 bis 619 des BGB ergibt. Sie ist also nicht als vertragliche Hauptpflicht (Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer, Pflicht zur Zahlung von Lohn durch den Arbeitgeber) im Arbeitsvertrag festgeschrieben, sondern ergibt sich aus rechtlichen Normen, die generell jedes Arbeitsverhältnis betreffen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert sich darüber hinaus in unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen, die zwingend beachtet werden müssen und die sich vertraglich nicht ausschließen lassen.

Juchhu: Hitzefrei!

6. Juni 2016 um 13:00 von Petra Wagner

SommerhitzDas waren noch Zeiten, als es direkt von der Schule ins Schwimmbad ging. Im Arbeitsleben sieht das leider ganz anders aus.

Die ersten sommerlich heißen Tage konnten wir bereits genießen. Am Arbeitsplatz macht die Hitze allerdings weniger Spaß. Insbesondere Büros mit großen Fensterflächen und starker Sonneneinstrahlung, die zusätzlich noch durch technische Geräte und viele Menschen „aufgeheizt“ werden, tragen bei Sommerhitze nicht gerade zum Wohlbefinden bei. Mit geeigneten Maßnahmen im Sonnenschutz, der Klimatechnik und der Arbeitsorganisation, lässt es sich aber auch bei Hitze besser aushalten.

Das kann der Arbeitgeber für Sie tun:

● Kleiderordnung lockern
● Getränke zur Verfügung stellen
● Lüften in frühen Morgenstunden
● Sonneschutz rechtzeitig herunterfahren
● Arbeitszeit flexibel gestalten
● Ventilatoren zur Verfügung stellen

Ab 26 Grad Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber nach der Arbeitsstättenverordnung stufenweise einige Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ergreifen. Einen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume bzw. „Hitzefrei“ gibt es jedoch nicht. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz allerdings verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gesundheitsgefährdung vermieden bzw. gering gehalten wird.

Weitere Hinweise und Tipps finden Sie hier