Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten. Bei der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers handelt es sich um eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die sich zunächst aus den Paragraphen 617 bis 619 des BGB ergibt. Sie ist also nicht als vertragliche Hauptpflicht (Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer, Pflicht zur Zahlung von Lohn durch den Arbeitgeber) im Arbeitsvertrag festgeschrieben, sondern ergibt sich aus rechtlichen Normen, die generell jedes Arbeitsverhältnis betreffen. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert sich darüber hinaus in unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen, die zwingend beachtet werden müssen und die sich vertraglich nicht ausschließen lassen.
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