• „Krabbenbrötchen-Fall“ oder fristlose Kündigung wegen Diebstahls?

    Krabbe2Nach dem Emmely-Pfandbon Fall, in dem eine Kassiererin wegen nicht ordnungsgemäßer Abrechnung von zwei Pfandbons im Wert von isgesamt 1,30 € fristlos entlassen wurde, finden sich immer wieder Kündigungsfälle wegen Diebstahls oder Unterschlagung geringwertiger Sachen. Das Bundesarbeitsgericht hatte damals schlussendlich die Kündigung von „Emmely“ aufgehoben, da ein über 30-jähriges Dienstverhältnis bestand und der Schaden für die Beklagte relativ gering gewesen sei. Insgesamt hat sich das Bundesarbeitsgericht aber gegen eine generelle „Bagatellgrenze“ bei Diebstählen oder Unterschlagungen ausgesprochen. Die Kündigung sei nicht wegen des geringen Wertes der Sache unwirksam, sondern weil es -angesichts der zu treffenden Abwägung zwischen dem Schaden der Beklagten und des Fehlverhaltens und Interesses der Klägerin- ein milderes Mittel gegeben hätte. Die Kündigung – und gerade die fristlose- ist immer die ultima ratio! Hier wäre die Abmahnung als „mildere Mittel“ ausreichend gewesen.

    Neuester Fall, der für Furore sorgte, ist der sog. „Karstadt-Krabbenbrötchen“-Fall. Eine langjährige Mitarbeiterin von Karstadt, Songül U., belegte eine Hälfte ihres selbst gekauftes Brötchens mit Krabbensalat aus der Feinkostabteilung Karstadts. Es wurde geschätzt, dass es sich hierbei um 50-100 Gramm des Krabbensalats handelte. Karstadt kündigte das Arbeitsverhältnis, die Mitarbeiterin klagte-und gewann den Kündigungsschutzprozess.

    Die daraufhin von Karstadt erhobene Berufung hatte vor dem LAG Hamburg keinen Erfolg. Da das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zuließ, konnte Karstadt nur noch Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil erheben. Diese Beschwerde wurde nun vom BAG zurückgewiesen.

    Diese Entscheidung ist für den versierten Arbeitsrechtler nicht erstaunlich. Bereits 2009 gab es einen ähnlichen Fall, in dem zwei Bäckern der Bäckerei Westermann wegen des „Diebstahls“ eines Brötchenbelages gekündigt wurde. Auch diese Kündigung hatte vor Gericht keinen Bestand. Hier stützte sich das Gericht ebenfalls auf eine über 20-jährige Betriebszugehörigkeit. Allerdings waren auch formale Fehler bei der Betriebsratsanhörung ausschlaggebend für das klagestattgebende Urteil.

    Alles in allem wird man weiterhin strenge Abwägungskriterien bei fristlosen Kündigungen zu beachten haben. Der Betriebszugehörigkeit wird dabei ein wichtiger Stellenwert zugeordnet. Wer auf der sicheren Seite sein will, mahnt erstmal ab!

  • Präsentation und persönliche Ausstrahlung

    FrauOb eine Präsentationen als interessant, überzeugend, langweilig, ermüdend oder z.B: motivierend erlebt wird, hängt neben dem Inhalt vor allem auch von der persönlichen Ausstrahlung ab. So eine bekannte Aussage. Doch was bedeutet eigentlich „persönliche Ausstrahlung“? Wer hat persönliche Ausstrahlung“?

    Jeder Mensch hat eine persönliche Ausstrahlung; wie stark diese Ausstrahlung wirkt und ob wir diese als (un)angenehm/ (un)sympathisch empfinden, hängt von unserer eigenen Persönlichkeit und dem Kontext einer jeweiligen Situation ab. Der Begriff „persönliche“ Ausstrahlung macht deutlich, dass es etwas Subjektives ist. Es gibt keine „richtige“ oder „falsche“ Ausstrahlung und ist daher schwierig messbar. Dennoch gibt es Kriterien, die „persönliche Ausstrahlung“ fördern, d.h. jemanden als Persönlichkeit ( als „einmalig“) wahrzunehmen.

    Ein Kriterium ist der verbale und non- verbale Kontakt zum Zuhörer, d.h., wie wird Kontakt aufgenommen( z.B. mit dem Blick, mit einem Lächeln…) und gehalten. Ein klarer Blickkontakt und eine offene Körperhaltung fördert Präsenz. Persönliche Ausstrahlung wird auch verbunden mit einer persönlichen Ausdruckskraft. Ausdruckskraft beschreibt u.a. die Fähigkeit, den gesagten Inhalt mit Mimik, Gestik und Stimme (u.a. Variation der Stimmmodulation, Sprechgeschwindigkeit, Lautstärke) zu unterstreichen. Ist der Redner innerlich mit Inhalt verbunden, d.h. selber vom Gesagten überzeugt fördert dies eine persönliche Ausstrahlung. In den meisten Präsentationen ist es möglich auch persönliche Bewertungen und Gefühle zu benennen z.B.: „Besonders interessant fand ich die Zahl…“ „Mich hat erstaunt..“. Vorrausetzung für persönliche Ausstrahlung ist die Fähigkeit, „sich–selbst-bewusst“ wahrzunehmen. Die Wahrnehmung für sich selber, für die eigenen Gedanken, Gefühle und Empfindungen ermöglicht es z.B. seine verkrampfte Hand wahrzunehmen und sie gegebenenfalls zu entspannen oder zu spü-ren, dass die „Luft weggeht“ und dann bewusst auszuatmen.

    Persönliche Ausstrahlung wird natürlich auch an den nicht verwechselbaren Eigenarten eines Men-schen erkennbar, die Art zu sprechen und sich zu bewegen, verbunden mit dem persönlichen Temperament. Auch Äußerlichkeiten, wie Kleidung und Frisur unterstreichen „Persönlichkeit“.  und versuchen den Gedanken zu folgen. Last not least: „Persönliche Ausstrahlung“ lässt sich trainieren und verstärken.

    Von: Rita Gehling, Diplom-Sozialpäadagogin, Integrative Gestalttherapeutin, Coach

  • Betriebsübergang und Umstrukturierung von Unternehmen

    csm_Cover_Betriebsuebergang_baa5503fa1Aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Gegebenheiten spielen Betriebsübergänge und Umstrukturierungen von Unternehmen in der betrieblichen Praxis eine immer größere Rolle. Sie sind aber häufig mit massiven organisatorischen Eingriffen in die Unternehmensstruktur verbunden, die tlw. erhebliche individual- und kollektivrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    Genau diese Brennpunkte werden von den erfahrenen Autoren praxisnah und lösungsorientiert dargestellt:

    Im ersten Teil des Buchs behandelt Dr. Lothar Beseler die rechtlichen Voraussetzungen für einen Betriebsübergang sowie die Folgen des Betriebsübergangs für das einzelne Arbeitsverhältnis, die Arbeitnehmervertretung und den Tarifvertrag bei Tarifgebundenheit. Mögliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang (Aufhebungsverträge, Befristungsabreden, Änderung von Arbeitsverträgen) und die Einschaltung einer Transfergesellschaft werden – ebenso wie die Kündigungsmöglichkeiten m Rahmen des Betriebsübergangs – präzise erläutert. Auch die Haftungsverteilung zwischen dem alten und neuen Betriebsinhaber wird behandelt.

    Im zweiten Teil beschäftigt sich Prof. Franz Josef Düwell ausführlich mit allen Fragen zur Umstrukturierung von Unternehmen. Zunächst wird die Umwandlung als Mittel und Instrument zur Umstrukturierung dargestellt, dann wird das entsprechende Verfahren detailliert erläutert. Die Folgen für die einzelnen Arbeitsverhältnisse sowie die Organe der Betriebsverfassung werden beschrieben und sämtliche Regeln für eine gesellschaftsrechtliche Übernahme aufgeführt.

    Insgesamt ein Werk, das für die komplexen Probleme bei der Umsetzung von Betriebsübergängen und Umstrukturierungen praxisnahe Lösungen bietet und Antworten auf alle sich ergebenden Fragen bereithält.

    Der direkte Link zum Buch:

    http://www.riederverlag.de/rieder-verlag/betriebsverfassungsrecht/details/produkt/betriebsuebergang-und-umstrukturierung-von-unternehmen/

     

  • Weiterbildung per Online-Mediathek

    E-learning_Fotolia_65963203_XSMit der zunehmenden Technologisierung, die sowohl Privat- wie auch Berufsleben betrifft, ändern sich auch die Lerngewohnheiten der Menschen. Informationen sind in der Regel sehr schnell verfügbar, teilweise wird man von der Flut an Informationen allerdings schon fast erschlagen. Viele Menschen sind beinahe permanent online, den Smartphones und Tablets sei Dank. Wichtige wie auch unwichtige Informationen und Bilder werden gepostet, geteilt, tweeted usw.. So erschreckend diese Tendenz für manche sein mag, so viele Möglichkeiten ergeben sich aber auch daraus. Warum sollte man sich diese nicht auch für die Weiterbildung seiner Mitarbeiter zu Nutze machen?! Das dachte sich auch Ferrero. Seit etwa einem Jahr steht allen Mitarbeitern von Ferrero eine Online-Mediathek (Trova! genannt) zur Verfügung, um sich selbstständig weiterbilden zu können. Alle Mitarbeiter meint wirklich alle, denn Trova! ist weltweit nutzbar und steht auf Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch und Französisch zur Verfügung. Trova! soll selbsterklärend sein, sodass die Mitarbeiter ganz nach ihrem individuellen Bedarf lernen können. Sie selbst entscheiden, wann was wie gelernt wird. Entsprechend werden auch die verschiedenen Lernpräferenzen berücksichtigt. So gibt es Texte, Podcasts und Videos. Die Inhalte werden von einer externen Firma („Bridge2think„) ausgewählt und hochgeladen. Dafür wurden vorab in Absprache mit Ferrero verschiedene Quellen wie Universitäts-Bibliotheken, Business-Journale, Blogs und Verlagsveröffentlichungen ausgewählt, auf die „Bridge2think“ zugreift. Dem Bedürfnis nach teilen und empfehlen wird auch bei Trova! Rechnung getragen. Zukünftig soll die Plattform zudem für Blended-Learning – beispielsweise für Sprachkurse – genutzt werden können. Noch sind die Möglichkeiten längst nicht erschöpft und da die Online-Mediathek von den Mitarbeitern bislang gut angenommen wird, wird sie sicherlich in Zukunft noch weiter ausgebaut werden.

    Quelle: Human Resources Manager

  • Wie überzeuge ich andere von meinen Ideen?

    Frage_GestikSchon mal erlebt? Ihre Idee ist richtig gut – aber im Meeting fällt sie nicht nur unter den Tisch, sondern eine viel schlechtere Anregung eines Kollegen zum gleichen Thema wird auch noch sofort mit großer Aufmerksamkeit angenommen. Sie gehen aus dem Meeting heraus und verstehen die Welt nicht mehr. Wie konnte das passieren? Eine Ahnung davon, woran es gelegen haben könnte, bekommen Sie, wenn Sie sich selber ein paar Fragen stellen: z.B.: War meine Idee wirklich gut oder hat sie nur vor mir Bestand?

    Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Idee wirklich gut war und Sie „zu ihr stehen“, dann sollten Sie sich nun die folgenden Fragen stellen:

    • Konnten die anderen Teilnehmer meine Argumente tatsächlich verstehen?
    • Habe ich in der Sprache meiner Zuhörer geredet – oder in meiner eigenen?
    • Hätten zu der Erklärung der Idee mehr Beispiele gehört, um die Möglichkeiten und Vorteile deutlich und erlebbar zu machen?
    • Habe ich die anderen mit vielen Informationen und/oder zu starkem Engagement überfordert?
    • Waren die Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt überhaupt offen für so eine Idee?
    • Wenn nein, wann wäre der richtige Zeitpunkt?
    • Habe ich das Interesse der Teilnehmer getroffen, ihre Neugierde geweckt, Ihnen eine Lücke bewusst gemacht?
    • War ich in meiner Präsentation authentisch oder fühlte ich mich unsicher und war „verkrampft“ = nicht Ich selbst?

    Egal, wann, wo und wovon Sie Menschen überzeugen wollen. Sie haben es immer mit mindestens einem Gegenüber zu tun. Und völlig unabhängig davon, ob Sie Recht haben, oder nicht, ob es nahe liegend ist oder nicht: Ihr Gesprächspartner bzw. Ihre Zuhörer entscheiden einzig und allein, ob sie Ihnen glauben, zustimmen und folgen – oder eben auch nicht.

    Die Kunst ist also, sich sowohl im Vorfeld als auch in der Situation selbst, in den Partner hineinzuversetzen und darauf die Argumentationsstrategie für die jeweilige Diskussion oder Rede aufzubauen. Davon hängt letztlich auch ab, ob es sich anbietet mit Analogien, Fakten, logischen Argumenten oder Erfahrungen zu arbeiten, welches Ihr stärkstes Argument ist, welches das Beste, wann Sie Fragen stellen sollten, wie Sie zuhören, wie Sie mit Ihrer Körpersprache arbeiten etc.

    Natürlich gibt es eine Reihe von Techniken und viele Tipps und Tricks, um erfolgreich zu argumentieren und vor anderen Menschen zu reden. So bietet es sich beim Argumentieren u.a. an, mit einem starken Argument zu beginnen, etwas Schwächere im Mittelteil unterzubringen und am Ende das beste Argument zu platzieren. Doch stellen Sie sich zu Beginn Ihres Beitrags die alles entscheidende Frage: Habe ich die Aufmerksamkeit und das Interesse der Teilnehmer? Nur wenn Sie sich dies (zu Beginn Ihres Beitrags) selber mit „ja“ beantworten können, erst dann sollten Sie beginnen Sachverhalte, Argumente o.ä. Ihren Teilnehmern anzubieten.

  • Achtung Personaler! Steuerliche Neuerungen für 2015

    20140922_122005Personaler und Personaladministratoren aufgepasst! Für 2015 sind steuerliche Neuerungen angekündigt, die sich auch wesentlich auf die Arbeit von Personalreferenten und Personaladministratoren auswirken können. Das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sieht u.A. Änderungen im Bereich der Kinderbetreuung, Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers für Serviceleistungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf; neuer Paragraf 3 Nummer 34a Einkommensteuergesetz, Erstausbildung, Definition der Kriterien für eine Erstausbildung; Paragraf 9 Absatz 6 Einkommensteuergesetz, und der Altersversorgung, Beseitigung von Regelungsdefiziten im Zusammenhang mit der lohnsteuerlichen Behandlung von Finanzierungsleistungen zur Altersvorsorge von Arbeitnehmern (§ 19 EStG), vor. Des Weiteren wird die Besteuerung von geldwerten Vorteilen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gewährt (§ 19 EStG), geändert.

    Die Änderungen, die zum 01.01.2015 in Kraft treten sollen, finden Sie hier.

     

  • Einführung in den betrieblichen Gesundheitsschutz

    Betriebl. GesundheitsschutzPünktlich zum Inkrafttreten der novellierten Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist die zweite, überarbeitete Auflage des Buches „Einführung in den betrieblichen Gesundheitsschutz“ erschienen. Darin wird der novellierten Verordnung – deren Ziel es ist, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten – ein eigenes Kapitel gewidmet. Der Autor erklärt die Begriffe Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge und erläutert, welche Bedeutung die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit im Rahmen der Vorsorge haben. Der Leser erfährt, welche Konsequenzen die veränderte Verordnung für den betrieblichen Alltag mit sich bringt.

    Der betriebliche Gesundheitsschutz wird immer facettenreicher, zumal der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen eine Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes vorschreibt und den Arbeitgeber hier vermehrt zur Vorsorge verpflichtet. Auch hier liefert das Buch wertvolle Hilfestellung zur betrieblichen Prävention psychischer Belastungen.

    Der Autor Dr. med. Manfred Albrod ist Facharzt für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin, Facharzt für Allgemeinmedizin, Disability Manager (CDMP) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Er ist Leitender Betriebsarzt in einem Großunternehmen und Mitglied in zahlreichen nationalen Gremien zum Gesundheitsschutz.
    Mehr Informationen und Online-Bestellmöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten des Rieder Verlages: http://www.riederverlag.de/

    Der direkte Link zum Buch:
    http://www.riederverlag.de/65+M55ec886ac19.html?backPID=12&swords=Albrod&tt_products=1138

     

  • Teamplayer gesucht

    poko_stev0190Komplexe Arbeitsaufgaben und die hochgelobte „Schwarmintelligenz“ erfordern von Mitarbeitern immer öfter, gute Teamplayer zu sein. Ein Kollege der nicht ins Team passt, kann den gesamten Erfolg des Teams gefährden. Persönliche Sympathien können für den Teamerfolg wichtig sein, sind aber nicht allein ausschlaggebend.

    Aber was sind eigentlich wichtige Eigenschaften eines sogenannten „Teamers“? Ganz klar, Eigenbrödler sind hier fehl am Platz. Der Teamgedanke ist, gemeinschaftlich ein Ziel zu verfolgen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Was nicht bedeuten darf, dass sich der Einzelne nicht mehr für seine eigenständige Arbeit verantwortlich fühlt – ein zweischneidiges Schwert.

    Ein gutes Teammitglied sollte ein paar besondere Eigenschaften und Fähigkeiten mitbringen.

    Kommunikation ist das Ah und Oh einer wertvollen Teamarbeit. Das Team sollte immer gut über die Arbeit und Erfolge oder Zwischenergebnisse informiert sein, damit rasches Interagieren im Sinne von „Einer für Alle, Alle für Einen“ jederzeit für die Teammitglieder möglich ist. Wer sich nur allein auf seine Arbeit im stillen Kämmerlein konzentrieren möchte, ist in einem Team fehlangesiedelt. Eine gute Kommunikationsfähigkeit sollte jeder Teamplayer mitbringen.

    Damit einhergehen muss eine Kooperationswillig- und fähigkeit des Einzelnen. Die Konzentration nur auf eigene Aufgaben und Kompetenzbereiche schadet dem Teamerfolg. Trotzdem müssen klare Aufgaben für die einzelnen Teammitglieder und eigene Entscheidungsbereiche klar definiert werden. Der Teamplayer sollte diese Aufgaben eigenständig bearbeiten, ohne zu versuchen, diese auf andere abzuwälzen. Hier herrscht leider eine große Konfliktanfälligkeit für Teams, so dass klare Strukturen helfen, einzelne Zuständigkeiten zu verdeutlichen.

    Kreativität, Ideenreichtum und die Fähigkeit die eigenen Vorschläge kompetent darzustellen, kann sehr förderlich für ein Team sein. Dabei sollte  der Einzelne seine Ideen aber nicht als das einzig Richtige und Wahre empfinden, sondern konstruktiv mit (berechtigter) Kritik umgehen können. Dies erfordert von den anderen Teammitgliedern ebenfalls einen konstruktiven und fairen Umgang mit den geäußerten Ideen. Nörgler und „Schlechtredner“ vergiften nicht nur die Stimmung, sondern könnten auch dafür sorgen, dass gute Ideen nicht umgesetzt werden. Die Gesamtheit aller Ideen und die Neuschöpfungen daraus machen die sogenannte „Schwarmintelligenz“ aus, Ideen werden entwickelt, auf die jeder Einzelne nur für sich vielleicht gar nicht gekommen wäre, die Summe der Intelligenz aller Mitglieder wiegt mehr als die Intelligenz des Einzelnen.

    Wie man sieht kann es oft ein schwieriger Balanceakt sein, sich als guter Teamplayer zu positionieren. Gute und erfolgreiche Teamarbeit zahlt sich aber sowohl für den Mitarbeiter, als auch für das Unternehmen aus.

     

  • Urlaub, unbezahlter Urlaub und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    IMG_0121Der gesetzliche Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers kann in der Regel nicht durch etwaiges Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder durch unbezahlten Urlaub gekürzt werden. Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Gem. § 1 Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub. Der Erwerb des vollen Urlaubsanspruchs ist lediglich an das Erfüllen der Wartefrist gem. § 4 BUrlG geknüpft, demnach muss das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestehen. Der Urlaubsanspruch ist weder an die Erfüllung von Haupt- noch Nebenpflichten des Arbeitsverhältnisses geknüpft. Eine Kürzung des Urlaubsanspruches ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine gesetzliche Grundlage den Arbeitgeber dazu ermächtigt. Dies kommt z.B. dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer sich in Elternzeit befindet, § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, oder dem Wehrdienst nachgeht, § 4 Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG.

    Ruht das Arbeitsverhältnis aufgrund einer durch den Arbeitnehmer in Anspruch genommenen Pflegezeit, so besteht kein Kürzungsanspruch des Arbeitgebers §§ 3, 4 PflegeZG. Auch ein einzelverraglich ausgehandeltes Ruhen des Arbeitsverhältnisses berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Kürzung des Erholungsurlaubes. Dies hat das Bundesarbeitsgericht auch nochmal mit seiner Entscheidung vom 6. Mai 2014 klargestellt, nach dem eine Arbeitnehmerin nach mehrmonatigem unbezahlten Sonderurlaub den ihr zustehenden Urlaubsanspruch zusätzlich einforderte – und gewann (BAG, Urteil vom 06. Mai 2014, 9 AZR 678/12).

    Urlaub ist ein wichtiges Thema im Personalbereich, bei dem sich in den letzten Jahren sehr viel durch die Rechtsprechung neu definiert hat. Es wird auch zukünftig ein spannendes und wandelbares Thema bleiben.

     

  • Ein Hund im Büro?!

    Fotolia_40349412_S_webDas ist nicht nur in der fiktiven Arbeitswelt von Bernd Stromberg in der Capitol Versicherung ein Streitpunkt. Dabei haben Hunde nachweislich einen positiven Einfluss auf uns Menschen. Sie steigern das individuelle Wohlbefinden und senken das Stresslevel. In Zeiten von hohen Krankheitszahlen aufgrund psychischer Belastungen und Burnout sollte das doch uns allen sehr entgegenkommen. Klar, nicht jeder mag Hunde. Manche sind halt eher „Katzenmenschen“. Und natürlich haben Allergiker keine Lust täglich mit laufender Nase und knallroten Augen im Büro sitzen zu müssen, nur weil Kollege Hund es sich mal wieder unter dem Schreibtisch bequem gemacht hat. Aber sieht man von den „Katzenmenschen“ und den Hundehaar-Allergikern ab, stellen Hunde im Büro tatsächlich eine Bereicherung dar. Sie lockern die Atmosphäre auf, sorgen für Gesprächsstoff unter Kollegen, mit Vorgesetzten und Kunden und nötigen ihre Herrchen und Frauchen zumindest zu einer kurzen Bewegungspause an der frischen Luft. Dass Pausen wichtig sind und sowohl Gesundheit als auch Konzentration fördern, braucht wohl nicht ausführlich erwähnt zu werden. Zudem wachsen Teams, die sich gemeinsam um den Büro-Hund kümmern, zusammen. Einige Unternehmen haben bereits einen oder mehrere Kollege/n Hund eingestellt, hier ein paar Beispiele: http://www.deutsche-startups.de/2013/06/03/haustiere-im-buero/

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