Autor: Thomas Ramm

  • Änderungen bei den Rechengrößen zur Sozialversicherung in 2018

    Vor Kurzem hat das Bundesarbeitsministerium den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 vorgelegt. Wie jedes Jahr werden auch 2018 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung anhand der Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres  angepasst. Die Einkommensentwicklung (Bruttolöhne) betrug bundesweit 2,42 %. Dadurch wird im nächsten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung auf  6.500 Euro (West) bzw. 5.800 Euro (Ost)…