Monat: April 2018

  • Betriebsratswahl: Anfechtungsurteil hinauszögern ist mutwillig

    Legt der amtierende Betriebsrat gegen das Anfechtungsurteil über die Betriebsratswahl eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ ein und bei der Rechtsverfolgung definitiv ein Unterliegen zu erwarten ist, braucht der Arbeitgeber diese Anwaltskosten nicht zu übernehmen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Im Betriebsverfassungsgesetz unter § 40 steht geschrieben, dass alle für die Betriebsratsarbeit anfallenden Kosten, wie Internet, Büromaterial, Telefon, Fachliteratur,…