• Leitfaden weist Unternehmen den Weg zu hörfreundlichen Arbeitsplätzen

    ExpertHead_Set_PCen, Betroffene und Unternehmen haben im Rahmen des Projektes hörkomm.de einen Leitfaden für das barrierefreie Hören und Kommunizieren in der Arbeitswelt entwickelt. Er richtet sich an Verantwortliche in Betrieben, etwa aus den Bereichen Personal- oder Gesundheitsmanagement, Schwerbehindertenvertretung, sowie an Menschen mit Hördefiziten. Der Leitfaden ist online unter www.hoerkomm.de verfügbar.
    Der Leitfaden „Barrierefrei hören und kommunizieren in der Arbeitswelt“ ist in übersichtliche Rubriken unterteilt, in denen konkrete Vorgehensweisen dargestellt und in Checklisten prägnant zusammengefasst sind. Die Anwender erfahren beispielsweise, mit welchen Aktionen und Maßnahmen Mitarbeiter für das Thema Hören sensibilisiert werden können. Sie erhalten Antworten, wie die Raumakustik verbessert werden kann, warum Schriftdolmetscher und Kommunikationsanlagen wichtige Unterstützungen darstellen und wie Alarmsysteme für hörbehinderte Menschen beschaffen sein müssen. Best-Practice-Beispiele zeigen, wie Unternehmen gute Lösungen bereits umgesetzt haben.

    Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland sind schwerhörig, ab 50 Jahren ist es bereits jeder Vierte. Besonders im Berufsleben stoßen schwerhörige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf viele Hörbarrieren. Was in Unternehmen getan werden kann, um Hindernisse abzubauen und die Inklusion schwerhöriger Mitarbeiter voranzutreiben, ist meist nicht bekannt. Hier helfen die Angebote von hörkomm.de.
    Das Projekt wurde von der DIAS GmbH, einem Hamburger Forschungs- und Dienst-leistungsunternehmen mit den Schwerpunkten Inklusion und Barrierefreiheit, durchgeführt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
    Weitere Informationen finden Sie hier.

     

     

  • Feelgood-Manager – Must have oder Schnickschnack?

    Feelgood-Manager – Must have oder Schnickschnack?

    feelgood obstEngagierte, innovative, zufriedene und treue Mitarbeiter und ein Unternehmen, das für junge Fachkräfte attraktiv ist. Welche Firma wünscht sich das nicht?

    Um das zu erreichen, setzen mehr und mehr Unternehmen Feelgood-Manager ein, die sich um die Zufriedenheit der Mitarbeiter kümmern sollen. Einen Job, den es vor fünf Jahren noch nicht gegeben hat.

    Wir sollen also morgens gerne zur Arbeit kommen und Unterstützung bei der Lösung unserer betrieblichen Probleme erhalten. Denn bekanntermaßen sind glückliche Mitarbeiter engagierter und produktiver.

    Dabei sollte es um viel mehr gehen, als zu kurz gedachte Lösungsansätze wie einen Obstkorb oder einen Kicker im Aufenthaltsraum. Der Wohlfühlbeauftragte sollte ein Ohr an der Belegschaft haben, mehr über Ihre Bedürfnisse, Sorgen und Nöte erfahren, sollte also das Vertrauen der Mitarbeiter sowie der Führungskräfte genießen. Nur dann kann er ansetzen und seine Unterstützung anbieten, sei es z.B. bei der Wohnungssuche neuer Mitarbeiter, der Teambildung oder der Gesundheitsförderung. Er ist gleichzeitig für die Umsetzung, Vermittlung und manchmal auch Schlichtung zuständig. Das heißt im Fokus der Spezialisten für Unternehmenskultur stehen immer auf die Firma zugeschnittene, individuelle Lösungen, die über das Dekorieren und Einkaufen hinausgehen.

    Dann sind die Feelgood-Manager auch mehr als schlichte Bespaßer!

  • Mittelständler aufgepasst

    Mittelständler aufgepasst

    server-4.0Die Digitalsierung ist in allen betrieblichen und gesellschaftlichen Gestaltungsfeldern auf dem Vormarsch – dem kann sich mittlerweile niemand mehr entziehen. Das Netzwerk „Die Offensive Mittelstand“ der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ hat nach eigenen Angaben kürzlich in Berlin die Fachgruppe „Mittelstand 4.0“ gegründet. Damit der Mittelstand noch effektiver agieren kann, werden dort Projekte zum Thema 4.0 vorgestellt. Dadurch soll sich kleineren und mittleren Betrieben die Welt der „Cyber-Physical-Systems“ erschließen. Als solche bezeichnet man Systeme, in denen Arbeitsmittel, Prozesse, Objekte bis hin zu Alltagsgegenständen durch u. a. Programmierbarkeit, Speichervermögen und Sensoren „intelligent“ werden. Nicht nur die Industrie, sondern alle Dienstleistungs- sowie Arbeits- und Lebensprozesse sind betroffen.

    Sogar Projekte folgender drei Bundesministerien werden mit einbezogen: Arbeit, Wirtschaft und Forschung.

    Über aktuelle Entwicklungen der Fachgruppe können Sie sich hier informieren.

  • Leiharbeit – ein praxisorientierter Leitfaden

    leiharbeitDer Einsatz von Leiharbeitnehmern in einem Betrieb führt häufig zu Problemstellungen hinsichtlich der Rechte und Pflichten aller Beteiligten. Hier setzt das vorliegende Werk als praxisorientierter Leitfaden zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) an und erläutert die Rechte und Pflichten des Entleihers, des Verleihers und des Leiharbeitnehmers anschaulich. Neben einer ausführlichen Darstellung der Regelungen des AÜG wird die wichtige Abgrenzung zu Werk- und Dienstvertrag ausführlich erläutert sowie die Beteiligungsrechte des Betriebsrates und die Möglichkeiten freiwilliger Betriebsvereinbarungen dargestellt. Zahlreiche Beispiele sowie ein Mustervertrag und der Abdruck der einschlägigen Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit runden das Werk ab. Das Buch wendet sich in gleicher Weise an Arbeitgeber, Entleiher und Verleiher, Personalverantwortliche, Betriebsräte und Leiharbeitnehmer.

    Lothar Beseler
    5. Auflage September 2015
    166 Seiten, 18,50 EUR
    Rieder Verlag / Ratgeberreihe Nr. 15
    ISBN 978-3-945260-16-6

    Mehr Informationen und Online-Bestellmöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten des Rieder Verlages

  • Unterliegt das Weihnachtsgeld der Gleichbehandlung?

    Die Höhe der Weihnachtsgratifikation ist innerhalb eines Betriebes manchmal unterschiedlich geregelt. Einige Mitarbeiter bekommen vielleicht mehr als andere. Dies führt nicht selten zu Unmut und die Benachteiligten berufen sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Doch was bedeutet eigentlich Gleichbehandlungsrundsatz.

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet, dass ein Arbeitgeber bei Gewährung von Leistungen, z.B. einer Weihnachtsgratifikation, nicht willkürlich einzelne Arbeitnehmer von der Gewährung der Leistung ausnehmen darf. Willkürlich ist der Ausschluss dann, wenn die Differenzierungsmerkmale des Arbeitgebers von der Rechtsordnung nicht akzeptiert werden. Dies bedeutet aber nicht, dass auch bei der Weihnachtsgratifikation innerhalb des Betriebes nach Arbeitnehmergruppen unterschieden wird. Allerdings muss die Unterscheidung stets auf einem sachlichen Grund beruhen. Liegt dieser nicht vor, verstößt der Arbeitgeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Willkür liegt z. B. vor, wenn der Arbeitgeber X allen Mitarbeitern eine Weihnachtsgratifikation zahlt, nur dem Arbeitnehmer Y nicht. Der Ausschluss von Mitarbeiter Y wäre grob rechtswidrig. Willkür kann aber auch schon vorliegen, wenn Arbeitgeber X z. B. allen Büroangestellten eine Weihnachtsgratifikation zahlt, den gewerblichen Mitarbeitern aber nicht. Für diese Differenzierung müsste es einen sachlichen Grund geben, was im Zweifel aber nicht der Fall ist. Auch eine solche Differenzierung wäre wohl willkürlich und rechtswidrig.

    Dennoch hat der Arbeitgeber das Recht, einzelnen Mitarbeitern mehr zu zahlen als anderen. Die Unterscheidung muss dabei aber auf einem sachlichen Grund beruhen. Ein sachlicher Grund kann z. B. im Leistungsbereich des Mitarbeiters liegen oder einfach nur darin, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer handelt. Wobei den Teilzeitbeschäftigten die Weihnachtsgratifikation zumindest anteilig gezahlt werden muss. Ein genereller Ausschluss ist nicht zulässig.

    Auch kann der Arbeitgeber mit einzelnen Arbeitnehmern höhere Weihnachtsgratifikationen oder Konditionen vereinbaren. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes liegt in diesem Fall nicht vor.

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz setzt voraus, dass eine Gruppe von Arbeitnehmern bessergestellt ist und der einzelne Arbeitnehmer willkürlich aus der Gruppe ausgeschlossen wird. Eine solche Gruppenbildung liegt aber nicht bei echten Individualvereinbarungen vor, mit denen einzelne Arbeitnehmer bessergestellt werden.

  • Stress und Burn-out im Berufsalltag

    Der Arbeitsalltag hat sich für viele drastisch verändert: höheres Arbeitstempo bei gleichzeitig höheren Qualitätsansprüchen führen schnell zu Versagensängsten und Überforderung. Oft ist totale Erschöpfung oder sogar Burn-out die Folge: Man fühlt sich leer und »ausgebrannt«.

    Doch nicht nur die Betroffenen selbst leiden erheblich, auch dem Unternehmen entsteht durch die dauerhaft reduzierte Arbeitsleistung beträchtlicher Schaden.

    Aber was können Führungskräfte tun, um Burn-out bei Ihren Mitarbeitern zu vermeiden?

    Rita Gehling, Dipl.-Sozialpädagogin und Coach, gibt in einem kurzen Video Antworten auf diese und weitere Fragen.

  • Doping am Arbeitsplatz

    Blogbeiträge

    Viel Stress im Büro, Überforderung, Versagensängste, private Probleme: Wer kennt das nicht. Einige sehen jedoch keinen anderen Ausweg als Zuflucht in Drogen und oder anderen Suchtmitteln zu suchen – allen voran Alkohol oder Medikamente, um die gewünschte Leistung zu erbringen. Leider ist das kein Randproblem Einzelner mehr und häufig gibt es dazu eine tragische Vorgeschichte. Wie reagiert man also, wenn man feststellt, dass der Kollege ein Drogenproblem hat und möglicherweise deshalb nur eingeschränkt arbeitsfähig ist und starke Leistungsschwankungen aufweist? Und schlimmstenfalls auch noch Kollegen gefährdet. Führungskräften mit Personalverantwortung kommt in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe eine Schlüsselrolle zu.

    Die Auseinandersetzung mit Suchtverhalten im Betrieb ist komplex, da das ganze Umfeld des Betroffenen, angefangen von Familie bis hin zu Freunden und Kollegen, gesehen werden muss. Werden Auffälligkeiten frühzeitig erkannt, gilt es ein offenes Klärungsgespräch mit dem Betroffenen zu suchen. Dort werden seine Probleme, mögliche Verhaltensänderungen und ggf. der Leistungsabfall angesprochen – ohne jedoch eine moralische Verurteilung vorzunehmen. Bieten Sie Ihre Hilfe bei der Suche von Suchtberatungsstellen und Fachkliniken an. Wichtig ist es zu betonen, dass der Hilfeaspekt zunächst im Vordergrund steht, das Verhalten des Betroffenen zukünftig aber geändert muss, um nicht nur sich selbst sondern auch dem Betrieb noch Schaden zu zufügen. Als letzte Konsequenz sollten Sie aber deutlich machen, dass ggf. auch arbeitsrechtliche Maßnahmen in Form einer  Abmahnung bzw. Kündigung erfolgen können.

    Professionelle Unterstützung bei Ihrer Vorgehensweise erhalten Sie in der mehrteiligen „Ausbildung zum betrieblichen Suchtansprechpartner“ des Poko-Instituts und der DGSM, Deutsche Gesellschaft für Sucht- und Mobbingprävention e.V.

     

  • Unternehmenskultur mit Spaßfaktor

    town-sign-749613_1280Schönwetterthema oder unverzichtbar? Im Kampf um die gefragten Fach- und Führungskräfte muss der deutsche Mittelstand schon einiges bieten, um mit den -bei Bewerbern gefragten- Großunternehmen mithalten zu können. Qualifizierte Nachwuchsführungskräfte für eine Anstellung bei einem häufig nur unter Insidern bekannten Hidden Champion zu begeistern – und dann oftmals fernab der Großstadtmetropole – wird zur alles entscheidenden Aufgabe. Und selbst wenn die Fachkräfte auch gefunden sind, gilt es sie zu motivieren, damit sie auch bleiben.

    Was also tun? Von den Großen guckt sich der ein oder andere die Wohlfühlkultur ab, damit der Spaß bei der Arbeit nicht zu kurz kommt. Das Angebot reicht von unternehmenseigenen Bildungsakademien, die neben den fachlichen Weiterbildungen u.a. auch Sport-, Bastel- oder auch Kochkurse anbieten. Oder auch gesundes Essen aus der eigenen Kantine. Beliebt sind auch Chill-out-Zonen, in denen man zwischendurch einfach mal beim Kicker oder Kaffee entspannen kann. Natürlich nur mit flexiblen Arbeitszeiten bzw. Vetrauensarbeitszeitmodellen, damit das auch ohne schlechtes Gewissen möglich ist.

    Wenn es dann noch eine betriebsinterne Kita gibt, wo auch die ganz Kleinen bis zu 3 Jahren betreut werden, scheint die Arbeitswelt perfekt.

    Mal ehrlich: Funktioniert das wirklich, nur Wohlfühlkultur? Vermutlich nicht! Muss nicht die Botschaft an die Belegschaft sein, „wir sind eine erfolgreiches, dynamisches Unternehmen, das den Mitarbeitern zwar ein umfassendes Rundum-Sorglos-Paket bietet, aber auch eine klar leistungsorientierte Firmenkultur pflegt?“ Sollten nicht fixe Wochen- bis Jahresziele vorgegeben und in regelmäßigen Mitarbeitergesprächen klar transportiert werden? Einher gehend mit einer Bewertung der persönlichen Leistung des einzelnen? Läuft es gut und das gesteckte Ziel wird erreicht, könnte vielleicht eine Prämie fällig sein?

    Es scheint also doch ein komplexes Thema zu sein, das nicht auf den Wellnessfaktor zu reduzieren ist.

  • Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht

    Rechtsprechungsübersicht zum ArbeitsrechtIn kürzester Zeit zur richtigen Lösung? Das aktuelle Nachschlagewerk für arbeitsrechtliche Probleme im Betrieb .

    Arbeitsrecht ist geprägt durch Richterrecht, vor allem durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die Lösung sämtlicher arbeitsrechtlicher Problemstellungen muss sich an dieser Rechtsprechung orientieren. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, sich in der Fülle der ständig hinzukommenden richtungweisenden Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit zurecht zu finden. Hier führt Sie die seit vielen Jahren bewährte und stets aktualisierte Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht in kurzer Zeit zur richtigen Entscheidung. Im Oktober 2015 ist nun aktuell die 14. Auflage erscheinen. Sie enthält die wichtigsten Entscheidungen zum Arbeitsrecht. Schnell und einfach dank der alphabetischen Sortierung der gängigen arbeitsrechtlichen Themenbereiche ist der Zugang zu den Ihre konkrete Einzelfrage behandelnden wichtigsten Urteilen.

    Ergänzend bietet das Werk viele Hilfestellungen wie Schaubilder, Muster und gesondert gekennzeichnete Hinweise für Ihre Betriebsratspraxis.

    mit CD-ROM
    Bopp / Georgiou
    Auflage: 14. Auflage, Oktober 2015
    Seitenzahl: 654
    Ausgabe: kartoniert
    Verlag: Rieder
    ISBN: 978-3-945260-11-1
    Preis: € 35.00

    Jetzt auch als PDF zum Download

  • Wie werde ich ein guter Chef

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     Die Geschäftswelt verändert sich in rasantem Tempo und die Arbeit von Führungskräften wird immer komplexer. Sie müssen bei Ihren Entscheidungen u.a. sehr unterschiedliche Interessengruppen berücksichtigen – und dabei transparenter und vernetzter arbeiten als je zuvor. Die Mitarbeiter sollten motiviert sein und das Arbeitsergebnis muss stimmen. Eine Herausforderung!

    Was macht denn nun einen guten Chef aus? Einige Ansätze dazu.

    Keine Frage, man muss auch mal Ansagen machen, die möglicherweise unpopulär sind. Dabei müssen Ziele vorgegeben und Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden. Der Mitarbeiter muss also klare Vorgaben bekommen und darf nicht alleine gelassen werden.

    Führungskräfte fahren auf jeden Fall besser, wenn sie sie selbst sind, nicht den Stil eines anderen kopieren, sondern Persönlichkeit zeigen. Das ist die Voraussetzung, um Vertrauen zu gewinnen und andere auf ein gemeinsames Ziel einzuschwören. Es versteht sich von selbst, dass keine falschen Versprechungen gegeben werden und Offenheit praktiziert wird. Der Chef hat schließlich Vorbildfunktion und ist für den Mitarbeiter das Gesicht der Firma. Ist nicht mit Menschlichkeit mehr zu erreichen als mit Druck?

    Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Führungskräfte sind davon nicht ausgenommen. Nur sollten sie auch dazu stehen und diese offen zugeben. Eine wichtige Voraussetzung, damit Innovationen gedeihen können und eine Firmenkultur entsteht, die Fehler verzeiht.

    Her also mit den charismatische Menschen, die sowohl Beziehungen pflegen, als auch hart in der Sache bleiben können!

Für Führungskräfte und Mitarbeiter

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