• Trennungsgespräche: So gehen Sie vor

    Sie verschieben es von Tag zu Tag. Ihrem Mitarbeiter Paul W. muss aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden und Sie haben die unangenehme Aufgabe, es ihm mitzuteilen. Sie sind unsicher und wissen nicht, wie Sie dieses Gespräch am besten führen. Allemal wird es ein großer Schock für ihn sein, schließlich bedroht die Kündigung seine Existenz. Da Herr W. immer sehr zuverlässige Arbeit abgeliefert hat und sehr motiviert ist, fällt Ihnen das bevorstehende Gespräch emotional doppelt schwer.

    Selbst routinierte Führungskräfte haben Bauchschmerzen, wenn es darum geht, Mitarbeitern zu kündigen. Letztlich muss man in dem Gespräch auf alles gefasst sein: in solchen Ausnahmesituationen sind die Reaktionen der Betroffenen unberechenbar. Betretenes Schweigen, Wutanfälle, Aggression, Weinen…alles ist möglich. (mehr …)

  • No risk, no fun?

    Ist es das, was Männer risikofreudiger macht als Frauen? Der Spaßfaktor? Das weibliche Geschlecht scheut eher das Risiko. Absolute Klischees, denken Sie? Es scheint aber tatsächlich etwas dran zu sein, fanden Forscher des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) heraus.

    Insbesondere im Team hat der Geschlechteranteil erheblichen Einfluss darauf, wie risikoreich eine getroffene Entscheidung ausfällt. Ist der Männeranteil hoch, birgt die Entscheidung ein hohes Risiko. Ist sie umgekehrt gering und die Damen dominieren, ist die Risikobereitschaft deutlich geringer. Das deckt sich auch mit verhaltensökonomischen Erkenntnissen. Beides ist natürlich nicht wirklich optimal. Was lernen wir also daraus? Möchte man einen ausgewogenen Beschluss, sollten beide Geschlechter gleichermaßen vertreten sein. Je gemischter das Team, desto besser die Entscheidungen. Das spricht natürlich auch für die viel diskutierte und umstrittene Frauenquote im Aufsichtsrat bzw. Vorstand. (mehr …)

  • Wer hat das umweltfreundlichste Büro?

    Auch am Arbeitsplatz besteht die Möglichkeit, sich umweltbewusst zu verhalten und schonend mit den Ressourcen umzugehen. Um Bewusstsein für die sensible Umwelt zu schaffen, hat B.A.U.M., der Bundesdeutsche Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management, zum 10. Mal den Wettbewerb „Büro & Umwelt“ ausgeschrieben. Gesucht wird das umweltfreundlichste Büro Deutschlands.

    Sie legen Wert auf nachhaltige Beschaffung von Büroartikeln und Ihre Büroräume sind mit Blick auf Umweltaspekte ausgestattet? Sie nutzen keine Bürogeräte, die die Luft verpesten und achten auf eine ökologische Büroreinigung? Wertstoffe werden von Ihnen vorschriftsmäßig entsorgt? (mehr …)

  • Digitalisierung – na und?

    Wenn mich jemand fragt, wer am Arbeitsplatz besser auf die Digitalisierung vorbereitet ist, ältere oder jüngere Arbeitnehmer, würde ich immer antworten: Die Jüngeren natürlich, die Generation, der so genannten „Digital Natives“, die mit Handys, Laptops und Co. aufgewachsen sind. Weit gefehlt, wie in einer Studie von Sopra Steria Consulting „Digitale Überforderung im Arbeitsalltag“ herausgefunden wurde. (mehr …)

  • Wer verspielt ist, ist klar im Vorteil

    Das haben Psychologen der Universität der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Studien und Befragungen mit mehr als 3.000 Teilnehmern herausgefunden. Verspieltheit bei Erwachsenen war bislang – anders als bei Kindern – wenig erforscht. Bei uns in Deutschland ist sie oft negativ besetzt. Verspielte Menschen werden häufig nicht ernst genommen oder gelten als unzuverlässig.
    Völlig zu unrecht, wie PD Dr. René Proyer von der Uni Halle-Wittenberg sagt. Im Gegenteil, sie können ihren Hang zur Verspieltheit in vielen Situationen positiv nutzen. Verspielte Menschen seien dazu in der Lage, Lebenssituationen so umzudeuten, dass sie diese beispielsweise als unterhaltsam erleben. Positive Nebenwirkung: Dadurch reduziert sich der eigene Stresslevel – und natürlich auch der Stresslevel derjenigen, die mit diesem Menschen unmittelbar zu tun haben. (mehr …)

  • R2-D2 übernehmen Sie!

    FK-RoboterIndustrie 4.0 ist in aller Munde. Diese technische Revolution sorgt dafür, dass zunehmend auch Roboter, Drohnen oder andere künstliche Intelligenz in Unternehmen eingesetzt werden. Sind sie dabei nur der intelligente Helfer des Menschen oder können sie ihn gar ersetzen? Zu Recht macht sich der ein oder andere Sorgen, diese könnten möglicherweise den eigenen Job komplett übernehmen.

    Die Industrieländer stehen vor einer großen Herausforderung. Der Vielzahl von Arbeitnehmern steht einer digitalen Arbeitswelt entgegen, deren Auswirkungen vermutlich noch nicht richtig eingeschätzt werden können. Wird der Mensch bald aufs Abstellgleis gestellt? In zahlreichen deutschen Produktionshallen ist es bereits so, dass Maschinen und Software, die von wenigen Fachkräften bedient werden, die komplette Fertigung übernommen haben. Auch erste Roboter-Paketboten und Drohnen, die im ländlichen Bereich den Postboten ersetzen, werden bereits getestet. (mehr …)

  • Wird Reden überbewertet?

    e-mailKommt Ihnen das bekannt vor: Sie sind einen halben Tag nicht im Büro, kommen zurück und Ihr E-Mail-Account quillt über? Viel Werbung, einige wichtige Dinge, Schriftverkehr bei dem Sie im „cc“ sind und sich fragen, was Sie damit zu tun haben? Eine schnelle Notiz vom Vorgesetzten, der mal wieder auf dem Weg ins nächste Meeting ist. Alles wird nur noch per E-Mail kommuniziert. Da kann man schon den Eindruck bekommen, dass persönliche Gespräche nicht mehr up to date und nicht mehr gewünscht sind.

    Ohne Frage, E-Mails sind oft praktisch. Mehrere Personen können gleichzeitig über wichtige Sachverhalte informiert werden und zeitgleich ist alles dokumentiert. Aber aufgepasst: Große Verteiler sind immer schnell aufgemacht. Und wenn man nicht aufpasst, im Eifer des Gefechts, wenn es mal wieder schnell gehen muss, rutscht auch schon mal ein anderer Empfänger hinein, der da nicht hingehört. Schlimmstenfalls durfte dieser auf keinen Fall Kenntnisse vom Inhalt der E-Mail haben. Ein Missgeschick, das Riesenärger verursachen kann. (mehr …)

  • Innere Kündigung – nein danke!

    innere-kuendigungWenn der Mitarbeiter nur noch Dienst nach Vorschrift macht, hat das nicht nur negative Konsequenzen für ihn persönlich, sondern wirkt sich  auch nachteilig für den Arbeitgeber aus. In zahlreichen Studien wird immer wieder über das Engagement deutscher Arbeitnehmer berichtet. Laut aktuellem Forschungsbericht der Initiative Gesundheit und Arbeit „Engagement erhalten, innere Kündigung vermeiden“, hat jeder fünfte Arbeitnehmer bereits innerlich gekündigt. D.h. sie machen nur noch Dienst nach Vorschrift, sind oft krank und das Arbeitsergebnis lässt zu wünschen übrig. (mehr …)

  • Beratung im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

    cover_waltner_beratungDas Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll die Betroffenen bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und dem Erhalt ihres Arbeitsplatzes unterstützen. Wichtig für diesen Prozess ist die Mitwirkung des Mitarbeiters. Im Gespräch mit der Führungskraft, dem Betriebsrat oder dem BEM-Team wird auch über sehr persönliche Themen gesprochen.

    Das Wissen über den richtigen Umgang mit solchen schwierigen Gesprächssituationen kann entscheidend für den positiven Ausgang eines BEM-Gesprächs sein.

    Der Autor nimmt das Betriebliche Eingliederungsmanagement aus Sicht der Beratung in den Blick: Die Sensibilität der Verantwortlichen sowie aller Akteure soll für eine personenorientierte Beratung gefördert werden. Dabei werden dem Leser nicht nur Empfehlungen und Gesprächsleitfäden für eine zielorientierte Beratung an die Hand gegeben, sondern auch tiefergehend verschiedene Krankheitsbilder erläutert, die einen BEM-Prozess notwendig machen können. (mehr …)

  • Bewerbungs- und Vorstellungskosten – wer zahlt?

    bewerbungGrundsätzlich zahlt der Bewerber selbst die Kosten für die Anfertigung der Bewerbungsunterlagen, also für die Mappe, Foto, Kopien, Porto usw.

    Wird der Bewerber daraufhin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, trägt der potenzielle Arbeitgeber die daraufhin entstandenen Kosten wie z.B. Fahrtkosten, Verpflegungskosten und ggf. Übernachtungskosten. Es sei denn, der Arbeitgeber hat diese Kostenübernahme bereits im Vorfeld explizit ausgeschlossen. Der Zeitaufwand des Bewerbers selbst ist nicht auszugleichen.
    Für den Anspruch auf Kostenerstattung ist es übrigens völlig unerheblich, ob es im Anschluss an das Vorstellungsgespräch zu einer Einstellung kommt oder nicht.

    Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, ist es auch möglich, dass die Bewerbungskosten (teilweise) von der Arbeitsagentur übernommen werden. Sie beteiligt sich ggf. mit einem Pauschalbetrag. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der jeweils zuständigen Agentur ab. Lehnt der potenzielle Arbeitgeber die Erstattung der Fahrtkosten zum Gespräch ab, kann die Agentur für Arbeit die Fahrtkosten des Jobsuchenden übernehmen. Voraussetzung dafür ist u.a. ein ordnungsgemäßer Antrag des Bewerbers.

    Umgang mit Bewerbungsunterlagen – was muss der Arbeitgeber beachten?

    Durch das Zusenden der Bewerbungsunterlagen entsteht zwischen Bewerber und möglichem Arbeitgeber ein „Anbahnungsverhältnis“. Dies verpflichtet den Arbeitgeber, die ihm gesandten Unterlagen sorgfältig aufzuheben und auf eigene Rechnung unbeschädigt zurückzusenden. Kommt es zu einer Einstellung, wandern die Unterlagen in die Personalakte.

    Schickt der Jobsuchende eine Initiativbewerbung, gelten diese Verpflichtungen des Arbeitgebers nach herrschender Ansicht nicht. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall nicht zur Aufbewahrung und Zurücksendung der Unterlagen verpflichtet.

    Vorstellungsgespräch: Welche Fragen sind zulässig?

    Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs darf der potenzielle Arbeitgeber Fragen stellen, an deren Antworten er ein berechtigtes und schützenswertes Interesse hat. Dieses Interesse muss stärker sein, als das Persönlichkeitsrecht des Bewerbers und sein Interesse, die Lebensumstände nicht offen legen zu müssen. Bei arbeitsplatzbezogenen Fragen ist dies auch der Fall. Werden Sie also nach Ihrem beruflichen Werdegang, Ihren Qualifikationen oder Ihren Erwartungen an den möglichen neuen Arbeitsplatz gefragt, ist dies zulässig und Sie müssen wahrheitsgemäß antworten. Tun Sie dies nicht und diese Täuschung führt zum Abschluss des Arbeitsvertrages, wäre der Arbeitgeber berechtigt, den geschlossenen Arbeitsvertrag im Nachhinein anzufechten.

    Es gibt aber auch viele unzulässige Fragen: z.B. die nach dem Beziehungsstand, der Konfession oder der politischen Gesinnung. Diese Fragen stehen nicht in unmittelbarer Beziehung zum späteren Arbeitsverhältnis und müssen daher nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Im Gegenteil: Hier steht Ihnen das Recht zur Lüge zu.

    Hat der Bewerber eine „Offenbarungspflicht“?

    Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitgebers, die aus seiner Sicht für die Einstellung maßgeblichen Umstände aufzudecken. Der Bewerber hat dann eine eigenständige Auskunftspflicht, wenn ihm aufgrund bestimmter Gegebenheiten, die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten unmöglich gemacht werden.

    Unser Inhouse-Seminar zu dem Thema:

    Bewerbungsverfahren rechtssicher gestalten

    Das AGG in der Personalpraxis

Für Führungskräfte und Mitarbeiter

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